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CO2-Steuer Diskriminierung für MINI
#1

Hallo miteinander.

Im August 2007 hatte ich mir aufgrund der optischen Vorzüge, sowie der großartig geringen CO2 Emissionen der aktuellen Mini-Generation einen Mini Cooper D gekauft.

Seit Juli 2009 gilt nun eine Regelung, welche Neuwagen in direktem Bezug zu den CO2-Emissionen steuerlich begünstigt.

Eine Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen bez. der diskriminierenden Behandlung derer, die bereits vor dem 1. Juli 2009 z.B. einen emissionsarmen Mini gekauft haben, ergab, daß der Stichtag willkürlich gesetzt worden ist.

Was macht es denn aber für einen Unterschied aus, ob ich einen Mini Cooper D bereits im August 2007 oder erst nach dem 1. Juli 2009 gekauft habe? Technisch hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.

Wieso wird somit also mein MCD zu den "schmutzigen" Fahrzeugen gezählt, obwohl er genauso wenig emittiert wie ein Fahrzeug das erst jetzt gekauft wird?

Es gibt in Deutschland so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz, den ich hier verletzt sehe. Wenn ein Fzg. über identische Eigenschaften verfügt wie ein anderes sollten die Halter nicht unterschiedlich behandelt werden!

Ich würde mich freuen, wenn evtl. ein Mini-fahrender Jurist mal seine Meinung zu der Sache äußern könnte.

Im Folgenden die ausführliche Stellungnahme des BMFs:

"...wir danken Ihnen für Ihr Interesse an dem Internetauftritt, den das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt.

Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.

Grundsätzlich tritt die Neuregelung für erstmals ab dem 1. Juli 2009 zugelassene PKW in Kraft, eine Besteuerung nach neuem Recht auf Antrag ist nicht möglich.

Für ab dem 5. November 2008 (Datum des Kabinettbeschlusses zur befristeten Kfz-Steuerbefreiung) bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassene PKW soll eine Günstigerprüfung von Amts wegen gelten. Sofern für diese PKW (für die eine befristete Steuerbefreiung gilt) die Anwendung der neuen kohlendioxidbezogenen Besteuerung günstiger ist, soll diese zugrunde gelegt werden. Damit wurde eine Übergangsfrist geschaffen.

Jede andere Lösung wäre mit nicht hinnehmbaren Steuerausfällen verbunden gewesen.

Unabhängig davon sieht das Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer vor, dass alle Pkw, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Kfz-Steuer nach dem bisherigen Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen wird, ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung der Kfz-Steuer einbezogen werden sollen. Über Art und Umfang der Besteuerung des so genannten Altbestandes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Der Gesetzgeber hat sich bewusst für diese Stichtagsregelung entschieden, u.a. um Rechtssicherheit für alle Bestandsfahrzeuge zu gewährleisten. Es tut mir leid, dass ich Ihnen deshalb keine andere Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team "Für alle da"
im Bundesministerium der Finanzen "
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#2

Hier von Diskriminierung zu reden, halte ich doch für etwas zu hoch gegriffen... sagen wir mal es ist eine gefühlte Benachteiligung...

Im Steuerrecht ist es bei Änderungen immer so, dass diese ab einem Stichtag gelten. Wer mit gleichen Grunddaten vor dem Stichtag etwas getätigt hat, der wir nach altem Recht behandelt.

Für den Betroffenen ist sowas natürlich immer ärgerlich, da er sich ungerecht behandelt fühlt, aber rechtlich ist es vollkommen einwandfrei.

Dazu gibts auch Urteile des Bundesfinanzgerichts, da es bei solchen stichtagsbezogenen Änderungen immer wieder zu Klagen kommt.

Kurz gesagt: Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden und das ist nun mal ein definierter Stichtag.

Leider hast du keine Chance, da mit der Argumentation "gleiches Auto - gleiche Technik" durchzukommen...


Gruß
Peter
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#3

Nein, von einer Diskriminierung kann man schon sprechen: Es gibt ab jetzt zwei unterschiedliche Steuersysteme. Es geht ja nicht nur um den Stichtag (der trifft ja hauptsächlich die Steuerbefreiung für ein bzw. zwei Jahre), sondern auch um die laufende Kfz-Besteuerung!

Bei meiner Frau, die einen Ford Ka fährt, wären das auch mal eben statt um die 80 Euro nur noch 26 Euro, aber diese Systematik gibt es erst ab 2013... warum, kann einenm keiner erklären.

Das wäre so, als würden Berufsanfänger nur noch die halbe Einkommensteuer zahlen müssen, bereits seit langem Berufstätige aber noch vier Jahre die alte Steuer weiterzahlen müssen. Dann wäre das Geschrei aber groß!

Chili Red Power. Rock the road.

Devil!AEROPACKAGED. Devil!
Devil!Devil!AKRAPOVICed.Devil!Devil!
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#4

Hier ging es für mein Empfinden lediglich darum einen für jeden abgrenzbaren Strich zu ziehen und nicht um "Gerechtigkeit" und so ein Strich ist an einem Datum halt sehr viel einfacher festzumachen, als an zig technischen Faktoren und Meßwerten. Das Problem ist halt - wie jetzt in Deinem Fall - daß einer die Futt gekniffen ist, der andere nicht.

Dafür gibt es viele Beispiele.

- Denk an die Abwrackprämie, wo das Alter des zu verschrotten Fahrzeug auch mehr oder weniger willkürlich festgelegt wurde.
- Denk an alte Hubraumregelung, die keine Kompressor- oder Turbomotoren berücksichtigt hat.
- Denk an die Versicherungsprämie, wonach Beamte weniger Unfälle haben als andere.
- Denk an die günstiger Besteuerung von Flugbenzin.
- Und überhaupt: Warum soll jemand der 5000 km im Jahr fährt genausoviel Steuern zahlen, wie jemand der 50000 km im Jahr fährt?

Nichts davon ist gerecht.

Meiner Meinung kann in diesem Fall sowas wie Gerechtigkeit eh nur halbwegs dann erreicht werden, wenn die KFZ-Steuer abgeschafft und die Beträge auf die Mineralölsteuer umgelegt wird. Damit zahlen Vielfahrer und Vielverbraucher mehr (inklusive unserer ausländischen Gastfahrer, wenn sie denn Tanken) und der Verwaltungsaufwand sinkt enorm.
Aber auch hier hättest Du wieder das Problem, das Autofahrer in Grenznähe im Ausland tanken könnten, wenn es sich lohnt. Wirklich gerecht wird es nie ... Schulter zucken

[Bild: sigpic4160.gif]
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#5

Fahrspass schrieb:......... und der Verwaltungsaufwand sinkt enorm.

Allein DAS wäre super ! Die bisher damit befassten Beamten könnten dann einer produktiven Tätigkeit nachgehen, die dem "Volk" auch wirklichen Nutzen bringt.
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#6

Einen Stichtag anzuwenden mag zwar gängige Praxis sein und sinnvoll bei Gütern und Dienstleistungen für welche die Datenbasis schwer zu erheben ist.

Das Argument, ein Stichtag sei eine klarere Regelung kann nur zählen, wenn die Regelung auf Dauer beibehalten werden würde. Da allerdings doch eine Anpassung - nur zeitlich verzögert - stattfindet wäre damit auch gezeigt, daß eine differenziertere Besteuerung machbar ist.

Die Daten zu Emissionen der einzelnen Fahrzeuge liegen in Datenbanken vor - wo sonst sind unsere Fahrzeuge per Fahrzeugschein registriert und kommen unsere Umweltplaketten her?

Insbesondere da sich der CO2-Ausstoss als Maßstab genommen wird ist es überhaupt nicht notwendig komplexe Messungen vorzunehmen. Die Daten sind wie gesagt vorhanden.

Als Argument gibt das BMF ja auch nur die finanziellen Ausfälle an und geht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gar nicht erst ein.

Der Vergleich mit der Abwackprämie hinkt ein wenig, da es sich dabei um eine einmalige Bezuschussung des Autokaufs handelt. Der Autokauf kann quasi als ein PPP - eine public-private-partnership betrachtet werden. Ob man seine Investition jetzt tätigt oder nicht bleibt einem selbst überlassen. Die Umsetzung der Kfz-Steuer ist jedoch eine hoheitliche Maßnahme, die jeden betrifft und keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen lässt.
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#7

mpdenver schrieb:Die Umsetzung der Kfz-Steuer ist jedoch eine hoheitliche Maßnahme, die jeden betrifft und keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen lässt.

Aber sie stellt Dich nicht schlechter im Verhältnis zu der Zeit vor dieser Regelung ...

Dir steht es ja jetzt auch frei Dir einen neuen MINI zu kaufen und zuzulassen um in den Genuß des neuen Verfahrens zu kommen ... Schulter zucken

Versteh mich nicht falsch: Ich bin auch nicht begeistert über diese Regelung und empfinde sie auch nicht als richtig.

[Bild: sigpic4160.gif]
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#8

Hmm, da gibt es mehrere Gesichtspunkte, die für einen Stichtag sprechen:

- Der Bürger kann mit seinem Geld Planen
- natürlich Blöd für den, der mit der neuen Regelung weniger zahlt, aber er hat sich das Fahrzeug ja schon gekaut mit dem Wissen, das er diesen Steuersatz zu zahlen hat.
- aber wiederrum gut für den, der mit der neuen Regelung für sein Altfahrzeug mehr zahlen müsste und die Rücklagen dafür nicht sichergestellt hat

- Planungssicherheut für die Politik
- Der Finanzminister weiss, wie viel er mit der alten Steuer einnimmt, und kann damit rechen (was er ja mit seinem Jahreshaushalt ja schon gemacht hat)
- Er kann sich aber auch sicher sein, das er am Anfang keinen plötzlichen Steuereinbruch hat (in dem Fall bis 2013)

Was dagegen spricht, ist die Unzufriedenheit der Bürger, die vor kurzen einen Neuwagen unter Umweltgesichtspunkten gekauft haben, aber auch die Sicherheit, das Bürger die sich jetzt ein neues Fahrzeug kaufen wollen und von der Regelung wissen, mit dem Kauf bis zum Stichtag warten.

Und jetzt kommt bei all diesen Punkten der Gleichstellungsgrundsatz (wegen Diskriminierung) rein:

Die Frage ist, wo fängt man da an? Soll der Oldtimerfahrer jetzt auch die neuen Steuersätzte zahlen? Sein Fahrzeug ist ja jetzt schon Steuerbegünstigt. (eigentlich ganz schön Ungerrecht). Soll der Fahranfänger, der sich gerade ein Gebrauchtes Auto gekauft hat und gerade so leisten kann auf sein Fahrzeug verzichten, da er es sich von einem auf den anderen Tag (der Stichtag) nicht mehr Leisten kann?

Sieh es einfach Politikgegeben an, der eine freut sich, der andere findet es nicht in Ordnung.

Abschliessend noch, aber bitte nicht falsch verstehen, eine Frage:

Hast du den MINI Cooper D gekauft um Steuern zu sparen, oder um ein Umweltfreundlichen Fahrzeug zu fahren?

Bei letzterem kann ich dich nur zu deiner Wahl beglückwünschen, kann mir kein schöneres, umweltfreunlicheres und dabei noch Spass bringendes Fahrzeug vorstellen Top.

Gruss

Holger

Mein Verbrauch: [Bild: img.fpl,9810.png] Sonne
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#9

Schrupper schrieb:- Der Bürger kann mit seinem Geld Planen
- Planungssicherheut für die Politik
- Der Finanzminister weiss, wie viel er mit der alten Steuer einnimmt, und kann damit rechen (was er ja mit seinem Jahreshaushalt ja schon gemacht hat)
- Er kann sich aber auch sicher sein, das er am Anfang keinen plötzlichen Steuereinbruch hat (in dem Fall bis 2013)

Hast du den MINI Cooper D gekauft um Steuern zu sparen, oder um ein Umweltfreundlichen Fahrzeug zu fahren?

Moin moin.

Also den MCD hatte ich vor 2 Jahren eigentlich erst richtig wahrgenommen weil ich als Verkehrsplaner bei den ganzen Kfz auf die CO2-Emissionen geschaut habe, mit der Hoffnung, daß irgendwann eine emissionsbasierte Steuer kommen würde, die einen ersten Schritt zur Internalisierung der externen Kosten des MIV bedeuten würde.

Insofern bin ich mit meinem Mini so oder so zufrieden.

Was die Planungssicherheit für Bürger und Politik betrifft, so wäre diese mit einem Stichtag egal welcher Ausgestaltung gegeben:
- finanzieller Art, da ich als Bürger weiß ab wann die Regelung gilt
- fiskalischer Art, da ich als Politiker weiß ab wann sich mein Budget verändern wird

Diese Eigenschaft wird von der inhaltlichen Ausgestaltung allerdings nicht beeinflusst:
- wenn ich am Stichtag X alle Fahrzeug mit der Eigenschaft CO2-Aussoss < Y g/100km mit einem festen Satz besteuere, so ist das eine einfache Regelung
- wenn ich dann allerdings eine Differenzierung nach vorher gekaut/nachher gekauft hinzufüge, wird das ganze doch schon deutlich komplizierter:
1. ich muß prüfen, ob der Wagen vorher oder nachher gekauft wurde
2. ich muß prüfen, ob der Wagen einen gesetzten Grenzwert nicht überschreitet

Folglich habe ich 2 schritte statt 1, da der erste Schritt entfallen könnte (was irgendwann ja auch der Fall sein wird)

Planungssicherheit habe ich als Bürger auch wenn ich weiß, daß mein Fzg. entlastet wird.

Günstiger wäre es insgesamt, wenn es sich um eine strafende Steuer statt einer belohnenden Steuer handeln würde - sprich, wenn der Steuersatz für hohe Emissionen angehoben werden würde. Dadurch hätte der Staat eher von Mehreinnahmen auszugehen. Wieso der Weg nicht gegangen wird ist allerdings klar - die Menge derer, die davon betroffen wären ist vermutlich größer und fährt nix aus der Mini-Produktpalette Wink.

Aber auch in diesem Fall wäre eine Stichtaglösung, bei der ein Stichtag zur unterschiedlichen Behandlung (und nicht nur zum Startschuss für eine neue Regelung) von Bürgern führt nicht hinnehmbar.

Grüße,
Matt
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#10

Fahrspass schrieb:Aber sie stellt Dich nicht schlechter im Verhältnis zu der Zeit vor dieser Regelung ...

Dir steht es ja jetzt auch frei Dir einen neuen MINI zu kaufen und zuzulassen um in den Genuß des neuen Verfahrens zu kommen ... Schulter zucken

Versteh mich nicht falsch: Ich bin auch nicht begeistert über diese Regelung und empfinde sie auch nicht als richtig.

Nehmen wir mal ein anderes, hypothetisches Beispiel:

Die Familienministerin würde zur Anhebung des Satzes für Kindergeld um x% einen Stichtag setzen, von dem jedes Kind bzw. jede Familie profitieren würde, das nach dem 1. Juli 2009 geboren wurde.

Alle anderen Familien, die Kinder vor dem 1. Juli 2009 gezeugt haben bekommen den alten, niedrigeren Satz gezahlt.

Sind die Familien, die ihre Kinder vor dem 1. Juli 2009 zeugten nicht schlechter gestellt? Die Wirkung auf das häusliche Budget ist direkt. Kaum vorstellbar, daß so eine Regelung Bestand haben könnte.

Es wäre auch kaum vorstellbar, daß zwei in allen Eigenschaften gleiche Menschen in gleicher Lebenssituation mit dem gleichen Job und selben Einkommen unterschiedlich besteuert werden würden.

Um solche Bevorzugungen oder Benachteiligungen zu vermeiden besteht der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Vielleicht sollte man die Diskussion mal auf ein paar Jura-Foren ausweiten?
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