11.08.2009, 01:39
Hallo miteinander.
Im August 2007 hatte ich mir aufgrund der optischen Vorzüge, sowie der großartig geringen CO2 Emissionen der aktuellen Mini-Generation einen Mini Cooper D gekauft.
Seit Juli 2009 gilt nun eine Regelung, welche Neuwagen in direktem Bezug zu den CO2-Emissionen steuerlich begünstigt.
Eine Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen bez. der diskriminierenden Behandlung derer, die bereits vor dem 1. Juli 2009 z.B. einen emissionsarmen Mini gekauft haben, ergab, daß der Stichtag willkürlich gesetzt worden ist.
Was macht es denn aber für einen Unterschied aus, ob ich einen Mini Cooper D bereits im August 2007 oder erst nach dem 1. Juli 2009 gekauft habe? Technisch hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.
Wieso wird somit also mein MCD zu den "schmutzigen" Fahrzeugen gezählt, obwohl er genauso wenig emittiert wie ein Fahrzeug das erst jetzt gekauft wird?
Es gibt in Deutschland so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz, den ich hier verletzt sehe. Wenn ein Fzg. über identische Eigenschaften verfügt wie ein anderes sollten die Halter nicht unterschiedlich behandelt werden!
Ich würde mich freuen, wenn evtl. ein Mini-fahrender Jurist mal seine Meinung zu der Sache äußern könnte.
Im Folgenden die ausführliche Stellungnahme des BMFs:
"...wir danken Ihnen für Ihr Interesse an dem Internetauftritt, den das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt.
Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Grundsätzlich tritt die Neuregelung für erstmals ab dem 1. Juli 2009 zugelassene PKW in Kraft, eine Besteuerung nach neuem Recht auf Antrag ist nicht möglich.
Für ab dem 5. November 2008 (Datum des Kabinettbeschlusses zur befristeten Kfz-Steuerbefreiung) bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassene PKW soll eine Günstigerprüfung von Amts wegen gelten. Sofern für diese PKW (für die eine befristete Steuerbefreiung gilt) die Anwendung der neuen kohlendioxidbezogenen Besteuerung günstiger ist, soll diese zugrunde gelegt werden. Damit wurde eine Übergangsfrist geschaffen.
Jede andere Lösung wäre mit nicht hinnehmbaren Steuerausfällen verbunden gewesen.
Unabhängig davon sieht das Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer vor, dass alle Pkw, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Kfz-Steuer nach dem bisherigen Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen wird, ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung der Kfz-Steuer einbezogen werden sollen. Über Art und Umfang der Besteuerung des so genannten Altbestandes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für diese Stichtagsregelung entschieden, u.a. um Rechtssicherheit für alle Bestandsfahrzeuge zu gewährleisten. Es tut mir leid, dass ich Ihnen deshalb keine andere Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team "Für alle da"
im Bundesministerium der Finanzen "
Im August 2007 hatte ich mir aufgrund der optischen Vorzüge, sowie der großartig geringen CO2 Emissionen der aktuellen Mini-Generation einen Mini Cooper D gekauft.
Seit Juli 2009 gilt nun eine Regelung, welche Neuwagen in direktem Bezug zu den CO2-Emissionen steuerlich begünstigt.
Eine Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen bez. der diskriminierenden Behandlung derer, die bereits vor dem 1. Juli 2009 z.B. einen emissionsarmen Mini gekauft haben, ergab, daß der Stichtag willkürlich gesetzt worden ist.
Was macht es denn aber für einen Unterschied aus, ob ich einen Mini Cooper D bereits im August 2007 oder erst nach dem 1. Juli 2009 gekauft habe? Technisch hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.
Wieso wird somit also mein MCD zu den "schmutzigen" Fahrzeugen gezählt, obwohl er genauso wenig emittiert wie ein Fahrzeug das erst jetzt gekauft wird?
Es gibt in Deutschland so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz, den ich hier verletzt sehe. Wenn ein Fzg. über identische Eigenschaften verfügt wie ein anderes sollten die Halter nicht unterschiedlich behandelt werden!
Ich würde mich freuen, wenn evtl. ein Mini-fahrender Jurist mal seine Meinung zu der Sache äußern könnte.
Im Folgenden die ausführliche Stellungnahme des BMFs:
"...wir danken Ihnen für Ihr Interesse an dem Internetauftritt, den das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt.
Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Grundsätzlich tritt die Neuregelung für erstmals ab dem 1. Juli 2009 zugelassene PKW in Kraft, eine Besteuerung nach neuem Recht auf Antrag ist nicht möglich.
Für ab dem 5. November 2008 (Datum des Kabinettbeschlusses zur befristeten Kfz-Steuerbefreiung) bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassene PKW soll eine Günstigerprüfung von Amts wegen gelten. Sofern für diese PKW (für die eine befristete Steuerbefreiung gilt) die Anwendung der neuen kohlendioxidbezogenen Besteuerung günstiger ist, soll diese zugrunde gelegt werden. Damit wurde eine Übergangsfrist geschaffen.
Jede andere Lösung wäre mit nicht hinnehmbaren Steuerausfällen verbunden gewesen.
Unabhängig davon sieht das Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer vor, dass alle Pkw, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Kfz-Steuer nach dem bisherigen Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen wird, ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung der Kfz-Steuer einbezogen werden sollen. Über Art und Umfang der Besteuerung des so genannten Altbestandes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für diese Stichtagsregelung entschieden, u.a. um Rechtssicherheit für alle Bestandsfahrzeuge zu gewährleisten. Es tut mir leid, dass ich Ihnen deshalb keine andere Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team "Für alle da"
im Bundesministerium der Finanzen "