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Gekauft wie gesehn (Gebrauchtwagenkauf)
#1

Hallo,
in wie weit gilt die Kaufvertragfloskel: "Gekauft wie gesehn"?
Können mängel die erst bei längerem Gebrauch auffallen angekreidet werden? Kann bei gravierenden Problemen (zu hoher Ölverbrauch, defekte Sonderausstattung usw.) vom Kauf zurück getreten werden... oder ist man dann einfach am Arsch?

Natürlich ist eine gründliche Besichtigung und eine ausführliche Probefahrt zu machen, aber alle Dinge sind einfach nicht zu kontrollieren. Besonders in der Euphorie des in Aussicht stehenden Minis
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#2

Wenn du Ihn gebraucht kaufst, hast du halt keine Gewährleistung.
Also "gekauft wie gesehen". Allerdings gilt das nicht bei falscher oder manipulierter Kilometerlaufleistung oder verschwiegenen Unfallschäden.
Da kannst du immer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber wenn eine Woche nach dem Kauf die Klima kaputt geht...hm leider Pech gehabt.Augenrollen

" Einfach Scharf"
[Bild: Shaun.gif][Bild: sigpic14389.gif][Bild: schaaf.gif]
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#3

Bei defekten die nach dem kauf erst auftreten ist mir das klar. Aber versteckte Mängel, wie zum Beispiel der Öl-Verbrauch, nur optisch reparierte Schäden. Natürlich bin ich als Käufer in der Beweispflicht, dass der Schaden schon vor Kauf bestand, oder hab ich so und so keine chance?
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#4

Na ja...zu hoher Ölverbrauch kann auch an der Fahrweise liegen Head Scratch
Ich weiß was du meinst, aber genau kann ich dir das auch nicht sagen Head Scratch

" Einfach Scharf"
[Bild: Shaun.gif][Bild: sigpic14389.gif][Bild: schaaf.gif]
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#5

Also soviel ich weiß kannst du innerhalb 14 Tage noch zurücktereten.Wie das jetzt mit dem Kaufvertrag ist kann ich nicht sagen.Ich habe nämlich einen Bekannten,er hatte ein Wagen verkauft und der Käufer hatte dann unterwegs einen Platten Reifen und der Verkäufer mußte den Wagen zurücknehmen.Leider ging das alles per Gericht.Ich kann abber leider nicht mehr dazu sagen,müßte ich wenn erfragen.
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#6

... ist "Gekauft wie gesehen" vereinbart worden, oder "Gekauft wie gesehen unter Ausschluß der gesetzlichen Sachmängelhaftung" (o. ä.)?

Im Kaufrecht hat der Käufer zunächst einmal zwei Jahre Sachmängelhaftungsansprüche - egal, ob etwas neues oder aber gebrauchtes gekauft wird. Händler können die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Artikeln - z. B. Autos - auf ein Jahr beschränken, was in der Regel über die allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. Private Verkäufer können Sachmängelhaftungsansprüche gänzlich ausschliessen. Eine Formulierung wie "Gekauft wie gesehen" dürfte da nicht ausreichen. Erforderlich wäre wohl ein Hinweis auf den Ausschluß der Sachmängehaftung.

Die Haftung unter dem Aspekt der arglistigen Täuschung kann man nicht ausschließen; allerdings ist der Käufer in der Beweislast dafür, dass der Verkäufer bei Übergabe der Kaufsache von einem - meist für den Käufer zunächst nicht ersichtlichen - Mangel gewusst hat.

Und damit hier keine Irrtümer aufkommen: Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist nicht gleichzusetzen mit der früheren "Gewährleistung" oder gar mit einer "Garantie". Nur soviel, im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Sachmängelhaftungsregelungen muss der Verkäufer im ersten halben Jahr nach Übergabe der Kaufsache beweisen, dass er einen hiernach aufgetretenen Fehler nicht zu verantworten hat - danach dreht sich die Beweislast um; nun hat der Käufer dem Verkäufer zu beweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übernahme angelegt gewesen war.

wolfgang

safety fast
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#7

Da es sich um einen Privatverkäufer handelt, hat dieser natürlich die Zeilen drin Ausschluss von Schmängelhaftung sowie Ausschluss von Gewährleistung.
So wie bei jedem anderen Privatverkauf ja auch. Weiß aber jemand den genauen Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung???

Zusätzlich ist in dem Kaufvertrag eine Zeile, dass alle Funktionen des Fahrzeug gegeben sind und Funktionieren und darauf kommt die wunderschöne Floskel Zitat: "Ansonsten gilt für diesen Kaufvertraug: Gekauft wie gesehen und Probe gefahren."

Ich hab ein gutes Gefühl bei dem Verkäufer, und auch das Auto macht einen ehrlichen Eindruck, trotzdem weiß man nie....
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#8

.... siehe meinen letzten Absatz; da ist der Unterschied beschrieben. Wobei dies heute egal ist - das Gewährleistungsrecht ist durch das Sachmängelrecht ersetzt worden.

Nach dem was Du nun ergänzend geschrieben hast, käme im Fall der Fälle eh nur ein möglicher Anspruch unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung in Betracht. Bei einer solchen Konstellation solltest du einen Anwalt konsultieren oder über andere geeignete Stellen rechtlichen Rat einholen.

Gruß wolfgang

safety fast
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#9

Danke für die Hilfe und ich hoffe ich werde dieses Wissen nie benötigen... Er wird am Mittwoch abgeholt und ich fühl mich wie ein kleines Kind vorm Weihnachtsbaum Smile
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#10

Hallo, da du den MINI ja noch nicht gekauft hast, hast du ja auch die Möglichkeit beim TÜV oder beim ADAC einen Gebrauchtwagencheck durchführen zu lassen das ist nicht sehr teuer und du weißt was du kaufst!Zwinkern
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