13.05.2004, 18:33
Hallo brauche mal wieder eure Hilfe:
Kann mir jemand sagen in welchem § die Sache, mit dem Einfärben der Rückleuchten steht?
"Dort steht anscheinend drinne, dass das Einfärben der Rückleuchten unter bestimmten Vorraussetzugen zu lässig ist"
Aber wo?
Kann mir jemand sagen in welchem § die Sache, mit dem Einfärben der Rückleuchten steht?
"Dort steht anscheinend drinne, dass das Einfärben der Rückleuchten unter bestimmten Vorraussetzugen zu lässig ist"
Aber wo?