Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Ebay-Betrug mit Folgen
#31

MrRed schrieb:hi, Leute ...

also ich verkaufe ( Kaufe ) so schnell nichts mehr bei Ebay ...
hatte 4 gebrauchte Sommerreifen bei Ebay zum verkauf und hatte nur Stress wegen 1-2 mm und 50 eur ... Traurig

also nie mehr.

MrRed

... also das Problem hatte ich anders herum als Käufer. Gebrauchte Winterräder mit 6 mm Profil. Eines der Räder hatte aber nur 2 mm Profil.
Eine Auktion ist immer mit Risiko verbunden.

---------------

Außerdem kann es ja passieren, dass nach Auktionsende das Gerät zerstört wird (durch Hagel, Brand oder wütende Ehefrau), da kann der Käufer die Erfüllung des Vertrages nicht erzwingen.

Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
[Bild: web_rs_gp_star.jpg] [Bild: dscf0983_web_h_thumb.jpg]  [Bild: sig2415_mu.jpg] [Bild: mini_gp_2017_micro.jpg]
Carbon Auspuffblenden (NEU) for sale: LINK .  . .  
   GP2 ist verkauft: Link  ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
Zitieren
#32

kleinerSchelm schrieb:Der rechtlich bindende Kaufvertrag, den man "einhalten muss", wird doch mit dem Höchstbietenden geschlossen ... Head Scratch

Wenn der nun zurücktritt, gibt es doch eigentlich gar keinen verbindlichen Kaufvertrag mehr Achselzucken
Da ja der vorher Höchstbietende überboten wurde, kann es doch daher nur eine Art Kulanz sein, wenn man ihm den Artikel doch noch anbietet/überlässt.... ?!!?


PS: siehe auch Rechtsportal von ebay

Genau, so schauts aus. Und eigentlich hätte eBay dem "Käufer" die Adresse überhaupt nicht übermitteln dürfen, da der Verkäufer erst dem Kauf hätte zustimmten müssen.. Achselzucken
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste
Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand