20.01.2004, 12:56
Schoko-Dealer schrieb:mmm schrieb:um einen nicht nachträglich verbauten Spoiler handelt, sieht die Lage etwas anders aus.
Ist so gesagt, einfach FALSCH!!!
Wenn an der Waschanlage steht, dass man mit dem Personal sprechen soll, bevor man mit Spoilern, etc. reinfährt, dann ist der Tankstellenpächter zu genüge abgesichert.
Der Spruch steht so an den meisten Waschanlagen und ist rein rechtlich einwandfrei.
Viele Grüße, Thorsten
falsch ist auch nicht ganz richtig.
bei mir war das auch so. ich hab einmal nachgefragt. die haben gemeint der is so klein der spoiler da passiert nix. nach ca einem monat bin ich da wieder durch und zack war der spoiler weg. ich also mit personal geredet. nö wir zahlen nix. der spruch steht ja druf. najo ich dann so ich zahl sicher auch nix weil das ein spoiler is wie ihn jeder s hat. der meinte ja dann war der schlecht verbaut. ich zur bmw werkstätte. die ham das kontrolliert. nix schlecht verbaut. also wieder zur tanke und der hat mir dann seine versicherungsdaten gegeben mit dennen bmw alles für mich geregelt hat.
ich hab keinen müden cent gelöhnt. bmw hat das alles für mich brav geregelt.
cya
FreaK!