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Gemeinde,
Vor 3 Wochen hat unser Nachbar unser Auto beim Rückwärtsfahren gerammt,Gutachten und alles nötige wurde sofort gemacht und der Gegnerischen Versicherung eingereicht.
Jetzt zu meiner Frage:
Da Das Fzg. geleast ist ,besteht die gegnerische Versicherung darauf eine Rechnung der reparatur zu bekommen.Ist dies rechtlich? Da wir das Auto nicht reparieren lassen wollten.
PS: Es handelt sich hierbei nicht um meinen Mini
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Du kannst auch nach Gutachten abrechnen, allerdings bekommt ihr dann nur den netto-Betrag erstattet, also ohne Meerschweinsteuer...
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Scotty schrieb:Du kannst auch nach Gutachten abrechnen, allerdings bekommt ihr dann nur den netto-Betrag erstattet, also ohne Meerschweinsteuer...
Genau das hatten wir auch vor,aber die gegnerische Versicherung sagt dazu Nein mit der Begründung das Fahrzeug ist geleast und muss repariert werden.
Normalerweiße dürfte ihnen das doch schnuppe sein oder?
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Paddylicious schrieb:Genau das hatten wir auch vor,aber die gegnerische Versicherung sagt dazu Nein mit der Begründung das Fahrzeug ist geleast und muss repariert werden.
Normalerweiße dürfte ihnen das doch schnuppe sein oder?
Bei Leasing ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Leasinggeber, also die die Leasinggesellschaft...Im Zweifel solltet ihr mal einen Blick in den Leasingvertrag werfen oder bei der Leasinggesellschaft anrufen...
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Dein Leasinggeber kann sagen, dass es repariert werden muss. Nicht jedoch die gegnerische Versicherung.
Die hat den Schaden zu regulieren. Ob nun fiktiv oder nicht. Das kann denen egal sein. Immerhin musst du dich ja am Ende mit dem Leasinggeber rumschlagen, ob es nun gemacht werden muss oder nicht und nicht die gegnerische Versicherung...
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Die Bank besteht darauf. Die Versicherung muss ja auch eine Wertminderung an die BMW Bank bezahlen, daher auch die Aussage der Versicherung. Das geht schon in Ordnung.
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supergeilerminiseller schrieb:Die Bank besteht darauf. Die Versicherung muss ja auch eine Wertminderung an die BMW Bank bezahlen, daher auch die Aussage der Versicherung. Das geht schon in Ordnung.
Der MINI muss ja nicht zwangsläufig bei der BMW Bank geleast sein
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Scotty schrieb:Der MINI muss ja nicht zwangsläufig bei der BMW Bank geleast sein 
es ist zwar kein mini, aber recht haste trotzdem...
zudem kann die gegnerische versicherung einem ned vorschreiben, wie der unfallschaden abgewickelt wird...
wir haben au ne parkschramme an der frontschürze von nem anderen bekommen und die summe gemäss gutachten ausbezahlen lassen...der gutachter sagte komplett lackieren...die versicherung machte keine anstalten und überwies den netto-betrag...beim leasingende wurde der schaden von bmw beanstandet und wir haben ihn per smartrepair von freien anbietern beseitigen lassen...am ende war ein plus bei uns in der kasse...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2010, 13:43 von
wissensdurst mcs.)
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Ich muss meine Aussage wohl revidieren.
Ich habe mal mit einem Schaden-Sachbearbeiter gesprochen. Es sieht so aus, dass die Versicherung, sobald sie Kenntnis darüber erlangt, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, nicht direkt an den "Besitzer" des Fahrzeugs regulieren darf. (keine Ahnung ob es überall so ist)
Hier muss sich die Versicherung die Weisung des Leasinggebers einholen, da dieser Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn dieser nun sagt, dass das Auto repariert werden muss, gibt es keine Möglichkeit zur fiktiven Auszahlung.
Es gibt Anscheinend die Möglichkeit, dass, sobald der Gutachter die Fahrgestellnummer zwecks Ausstattungsmerkmalen, etc. in seinen Rechner eingibt, der Leasinggeber eine Meldung darüber bekommt.
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Sach ich doch. Ich bin ja mal davon ausgegangen, dass es die BMW Bank war.
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