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Hallo Forum,
ich habe mal eine Frage bzgl. eines Felgenwechsels.
Aktuell sind R+H Phönix 8x17 ET 35 drauf.
Im Fahrzeugschein sind die auch ordentlich eingetragen!
(A.Alurad RH, 8Jx17H2 Typ A 0807535)
Wenn ich mir jetzt NEUE Felgen bei gleicher Reifengröße
215 40 17 zulege - passt das so bzgl. der TÜV Eintragung
oder muss ich die dann auch NEU eintragen lassen?!?!
Danke für Eure Hilfe.
Union-Jack-81
big lovers, don´t need big cars
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Neue Felgen
, neue KBA
, neue Eintragung
!!
Es sei denn, die Felgen haben eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), dann musst Du nicht mehr zum TÜ und V!!!
greetz
Walter Röhrl: "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr abfließen!!"
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Du musst Reifen bzw. die Reifengröße nicht unbedingt im Fahrzeugschein eintragen lassen! Musst schauen was auf deinem Tüv-Bericht steht.
Reifen laufen meistens nach §19(3) STVZO und müssen dementsprechend nicht sofort bei der Zulassungstelle eingetragen werden sondern nur bei nächster Gelegenheit. Bei manchen steht auch nicht zwingend notwendig!
Vom Tüv müssten sie aber geprüft werden!
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seiko08 schrieb:Du musst Reifen bzw. die Reifengröße nicht unbedingt im Fahrzeugschein eintragen lassen! Musst schauen was auf deinem Tüv-Bericht steht.
Reifen laufen meistens nach §19(3) STVZO und müssen dementsprechend nicht sofort bei der Zulassungstelle eingetragen werden sondern nur bei nächster Gelegenheit. Bei manchen steht auch nicht zwingend notwendig!
Vom Tüv müssten sie aber geprüft werden!
Die Reifen nicht, aber die Felgen (wenn sie keine ABE haben), natürlich schon
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auch nicht unbedingt. Du bekommst zu den Felgen ein Teilegutachten, welches für den Mini ausgelegt ist. In diesem steht, was du für eine Reifenkombination fahren darfst. Damit gehst du zum Tüv und lässt es abnehmen. Auf dem Tüv-Bericht steht dann meistens. "Bei nächster Gelegenheit eintragen" und somit ist es nicht zwingend notwendig"
Bsp: Du hast dir neue OZ Felgen gekauft. In dem beiliegenden Gutachten steht, welche Felgengröße und welche Reifenkombination für deinen Mini zulässig ist. Lässt es abnehmen und bekommst eine Tüv-Bestätigung. Diese Gutachten sind meistens nach §19(3) der STVZO bestimmt.
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Mit "eintragen lassen" ist landläufig die Erstellung einer Änderungsabnahmebescheinung durch den Tüv oder andere Prüforganisation gemeint.
Auf diesen Abnahmebescheinigungen steht dann, ob man die Änderungen umgehend oder bei der nächsten Befassung (Ummelden) in die Papiere übertragen lassen muss.
Die Änderungsabnahme ist auf jeden Fall erforderlich.
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