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moin,
ich habe vor ca. 4 Wochen einen Mini One Bj. 2002 gebraucht bei einem Händler gekauft.
Nun ist die Servolenkung defekt (tritt sporadisch auf) und der Händler hatte mir damals gesagt, wenn irgendetwas ist, soll ich ihn anrufen (aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht). Dies habe ich getan und er meinte, ich solle damit in eine Werkstatt fahren und einen Befund erstellen lassen.
Ich bin dann zu BMW/MINI gefahren und die haben einen Kostenvoranschlag erstellt. Die Servo-Pumpe ist defekt und muss ausgetauscht werden. Kosten insgesamt: 715€.
Mein Händler hat sich nun mit seiner Werkstatt seines Vertrauens ausgetauscht und diese würden es für ca. 480€ machen. Er meinte, wenn ich es in Hamburg bei BMW machen lassen wollen würde, müsste ich ca. 240€ Selbstbeteiligung zahlen.
Nun habe ich einige Fragen dazu:
- Ich wohne in Hamburg und habe den Wagen in Bad Schwartau gekauft. Ist es legitim, dass ich den Wagen nur in Lübeck reparieren lassen kann und sonstige Mehrkosten selber tragen muss? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Flensburger bei einem Kauf in München immer nach München reisen muss, wenn etwas mit seinem Wagen ist.
- Die Pumpe kostet laut BMW ca. 460€. Wie kann seine Werkstatt dann das ganze für 480€ reparieren?
- Wie sieht das mit meinen Spritkosten aus, um nach Lübeck zu fahren? Es ist für mich viel einfacher das in Hamburg machen zu lassen, weil der Wagen bei BMW steht. So muss ich insgesamt wahrscheinlich 4 Mal nach Lübeck fahren (einen Ersatzwagen würde ich aber bekommen.)
Oder ist es gesetzlich so, dass es ähnlich wie bei Versicherungen auch um eine Werkstatt handeln muss, die in der Nähe meiner Wohnung ist? Genaue Garantiebestimmungen des Händlers habe ich nicht, ich glaube es ist gesetzlich geregelt, dass Gebrauchtwagenhändler eine Gewährleistung geben müssen.
Wäre nett, wenn mich hier jemand aufklären kann.
Danke.
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Trash schrieb:moin,
ich habe vor ca. 4 Wochen einen Mini One Bj. 2002 gebraucht bei einem Händler gekauft.
Nun ist die Servolenkung defekt (tritt sporadisch auf) und der Händler hatte mir damals gesagt, wenn irgendetwas ist, soll ich ihn anrufen (aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht). Dies habe ich getan und er meinte, ich solle damit in eine Werkstatt fahren und einen Befund erstellen lassen.
Ich bin dann zu BMW/MINI gefahren und die haben einen Kostenvoranschlag erstellt. Die Servo-Pumpe ist defekt und muss ausgetauscht werden. Kosten insgesamt: 715€.
Mein Händler hat sich nun mit seiner Werkstatt seines Vertrauens ausgetauscht und diese würden es für ca. 480€ machen. Er meinte, wenn ich es in Hamburg bei BMW machen lassen wollen würde, müsste ich ca. 240€ Selbstbeteiligung zahlen.
Nun habe ich einige Fragen dazu:
- Ich wohne in Hamburg und habe den Wagen in Bad Schwartau gekauft. Ist es legitim, dass ich den Wagen nur in Lübeck reparieren lassen kann und sonstige Mehrkosten selber tragen muss? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Flensburger bei einem Kauf in München immer nach München reisen muss, wenn etwas mit seinem Wagen ist.
- Die Pumpe kostet laut BMW ca. 460€. Wie kann seine Werkstatt dann das ganze für 480€ reparieren?
- Wie sieht das mit meinen Spritkosten aus, um nach Lübeck zu fahren? Es ist für mich viel einfacher das in Hamburg machen zu lassen, weil der Wagen bei BMW steht. So muss ich insgesamt wahrscheinlich 4 Mal nach Lübeck fahren (einen Ersatzwagen würde ich aber bekommen.)
Oder ist es gesetzlich so, dass es ähnlich wie bei Versicherungen auch um eine Werkstatt handeln muss, die in der Nähe meiner Wohnung ist? Genaue Garantiebestimmungen des Händlers habe ich nicht, ich glaube es ist gesetzlich geregelt, dass Gebrauchtwagenhändler eine Gewährleistung geben müssen.
Wäre nett, wenn mich hier jemand aufklären kann.
Danke.
naja viel arbeit ist das ja nicht, meine war in 15min getauscht. und wenn dein händler die pumpe noch günstiger bekommt als bei bmw (die wollen etwas daran verdienen)...
meine pumpe hat ~ 380 euro gekostet, mit rabatt auf die pumpe war ich dann mit einbau bei 350 euro.
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moin,
und wo hast Du die Pumpe gekauft? Hast Du die selber gekauft und dann bei einer Werkstatt einbauen lassen?
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hat die werkstatt besorgt, ist glaub ich von TRW, original ist je nach baujahr ZF oder TRW
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Grundsätzlich kann der Händler bei Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht darauf bestehen, den Wagen in der eigenen Werkstatt oder einer von ihm bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen.
Die Kosten für die Fahrt zum Händler gehen grundsätzlich zu deinen Lasten. Das gilt allerdings nicht, wenn sich das Fahrzeug (wie in deinem Fall mit einer sporadisch aussetzenden Servolenkung) in einem verkehrsunsicheren Zustand befindet. Dann hat der Händler - sofern er weiterhin auf eine Reparatur in eigener Werkstatt besteht - auch die Verbringungskosten dahin zu tragen.
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zeke schrieb:Grundsätzlich kann der Händler bei Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht darauf bestehen, den Wagen in der eigenen Werkstatt oder einer von ihm bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen.
Die Kosten für die Fahrt zum Händler gehen grundsätzlich zu deinen Lasten. Das gilt allerdings nicht, wenn sich das Fahrzeug (wie in deinem Fall mit einer sporadisch aussetzenden Servolenkung) in einem verkehrsunsicheren Zustand befindet. Dann hat der Händler - sofern er weiterhin auf eine Reparatur in eigener Werkstatt besteht - auch die Verbringungskosten dahin zu tragen.
Also ist es tatsächlich so, dass wenn ich jetzt (als Beispiel) in München wohne und in Flensburg ein Auto kaufe...dann ist in der Garantiezeit was damit...dass der Händler verlangen darf, dass ich durch ganz Deutschland reise um etwas auf Garantie repariert zu bekommen?
Ich weiß nicht, ich finde das irgendwie...nicht zumutbar in meinen Augen.
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und was machen die, die ihren mini günstig in england gekauft haben ? die garantie gilt dann doch ebenso, man kann mir ja nicht zumuten nach z.b. bishop's stortford zu fahren
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Mr_53 schrieb:und was machen die, die ihren mini günstig in england gekauft haben ? die garantie gilt dann doch ebenso, man kann mir ja nicht zumuten nach z.b. bishop's stortford zu fahren
Ich vermute mal, dass sich Zekes Aussagen auf einen Gebrauchtwagenkauf beziehen.
Bei einem Neuwagen sieht die Sache anders aus, zumindest wenn man bei Mini in Deutschland kauft, bekommt man im Qualitätsbrief die Zusicherung, dass man europaweit Werkstätten bei technischen Mängeln zur kostenlosen Mängelbeseitigung inkl. 2 Jahre und Ersatzwagen aufsuchen darf. (Was BMW nicht davon abhält, dem Kunden danach zwei Tage lang dreist auf den Keks zu gehen und ihm den Mietwagen in Rechnung stellen zu wollen. Naja, schlussendlich hat BMW verstanden, dass ich nicht zahle.)
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Ben schrieb:Ich vermute mal, dass sich Zekes Aussagen auf einen Gebrauchtwagenkauf beziehen.
Bei einem Neuwagen sieht die Sache anders aus, zumindest wenn man bei Mini in Deutschland kauft, bekommt man im Qualitätsbrief die Zusicherung, dass man europaweit Werkstätten bei technischen Mängeln zur kostenlosen Mängelbeseitigung inkl. 2 Jahre und Ersatzwagen aufsuchen darf. (Was BMW nicht davon abhält, dem Kunden danach zwei Tage lang dreist auf den Keks zu gehen und ihm den Mietwagen in Rechnung stellen zu wollen. Naja, schlussendlich hat BMW verstanden, dass ich nicht zahle.)
Na das nenne ich mal kundenfreundlich
Bleibt immer noch die Frage, wie es beim Gebrauchtwagenkauf aussieht...
mein Händler beharrt auch drauf, dass ich immer zu ihm kommen muss, wenn was ist. Sind einfach 80km, also graaaaad noch so zumutbar in meinen Augen. Aber gibt ja auch wesentlich heftigere Beispiele wie eben das vom Post oben.
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Ben schrieb:Ich vermute mal, dass sich Zekes Aussagen auf einen Gebrauchtwagenkauf beziehen.
ja, denn die Ursprungsfrage bezog sich auf die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Anbieter
Fluschel schrieb:Bleibt immer noch die Frage, wie es beim Gebrauchtwagenkauf aussieht...
mein Händler beharrt auch drauf, dass ich immer zu ihm kommen muss, wenn was ist. Sind einfach 80km, also graaaaad noch so zumutbar in meinen Augen. Aber gibt ja auch wesentlich heftigere Beispiele wie eben das vom Post oben.
Was dein Händler da verlangt, ist sein gutes Recht. Grundsätzlich gilt der Geschäftssitz des Verkäufers als Nacherfüllungsort.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2011, 01:40 von
zeke.)
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