11.04.2013, 10:56
Mr. Schillie schrieb:ist doch bei den jetzigen Nebel & Standlicht/Positionsleuchten nichts anders, da leuchtet doch auch nur das obere Drittel.
Das hatte zuvor auch niemanden gestört.
Naja, hier sollte angemerkt werden, dass bei der früheren Technik (nur ein Lämpchen) vermieden werden sollte, dass eine gewisse Tiefe nicht unterschritten wird und somit der Gegenverkehr das Lämpchen noch früh genug sehen kann. Mit der TFL-Technik die beispielsweise kreisrund um den Nebler plaziert ist wird die Mindesthöhe für ein Teil des Lichtkegels unterschritten, da aber der andere Teil hinausragt ist das kein Problem. Zulassung wird erteilt. Eigentlich ist die kreisrunde TFL-Technik noch wesentlich sicherer in Bezug auf gesehen werden, denn darum geht es nur bei dem Stand-/Positionslicht. Ich sehe die Drittel-Beleuchtung eher als Alleinstellungs-Merkmal und Copy Right und weniger als "gesetzlich" so vorgegeben.