06.04.2013, 12:06
Kennzeichen kannst du seitlich gut montieren!!! Das unkenntlichen machen von Kennzeichen muss dir erstmal jemand beweisen, da wäre ich mit dem Anwalt gegen vorgegangen!! Mit meinen schon öfters abgehalten worden, auch Blitzer dabei: hat NIE jemand was zu gesagt.
Unkenntlich machen des Kennzeichens ist meiner Meinung nach ein schwer nachzuvolllziehender Vorwurf, da müsste die Behörde schon einiges beweisen! Hier mal genauer:
10 FZV
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Guck die mal bei a4m das Coupé an, oder den grau weißen Mini! Das geht völlig in Ordnung und ist mal was anderes!
Unkenntlich machen des Kennzeichens ist meiner Meinung nach ein schwer nachzuvolllziehender Vorwurf, da müsste die Behörde schon einiges beweisen! Hier mal genauer:
10 FZV
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Guck die mal bei a4m das Coupé an, oder den grau weißen Mini! Das geht völlig in Ordnung und ist mal was anderes!