08.02.2012, 13:56
YoYoFreakCJ schrieb:Womit wir MINI-Fahrer ja keine Probleme haben sollten.Wenn Dir die Behörde nicht beweisen kann, dass Du den Parkvorgang zwischenzeitlich unterbrochen hast oder vom ersten Strafzettel Kenntnis bekommen hast, bevor der zweite an der Scheibe hing, ist der Verstoß eindeutig als Dauerdelikt zu ahnden mit der Folge, dass nur einmal eine Bestrafung zulässig ist.
Kann mir eine Politesse eigentlich am selben Tag für den selben Parkplatz zwei Strafzettel geben? dh wenn ich morgens um 9 da park und krieg nen Strafzettel, könnt ich dann mittags um 16 Uhr noch einen kriegen? Natürlich ohne den ersten wegzunehmen.
Mein Gott.. hier unterhält man sich über Straftaten als ob's was alltägliches wär.