08.02.2012, 15:16
Ayita schrieb:Wenn aber, wie bei uns Fotos gemacht werden und evtl. die Räder mit Kreide makiert werden, der Wagen mehrere Stunden steht, wird einem Vorsatz vorgeworfen und das Ticket höher, also neu ausgestellt.Eine Doppelbestrafung ist nicht zulässig, hier liegt eine sog. Dauerordnungswidrigkeit vor. Den ersten bezahlen und (mit Angabe der Aktenzeichen) um Einstellung des zweiten bitten.
Dann ist jedoch das erste Knöllchen nicht mehr gültig.
Edit sagt: Nicht ich muss dem Ordnungsamt etwas nachweisen, sondern die mir (unzul. Beweislastumkehr). Diesen Nachweis wird die Behörde nicht führen können.
Aber wie das Leben so ist … es gibt Sachen, die gibt es garnicht