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Schlechte Erfahrung nach Felgenkauf bei Ebay
#1

hallo kennt jemand die firma mc / düppe in münster ?
hat auch jemand von euch schlechte erfahrungen mit ihr gemacht ?
ich habe felgen gemäss der beschreibung ebay gekauft , leider war die beschreibung nicht richtig , es waren daytona dotz felgen pepper white
für mini cooper , trotz meiner mitteilung es wäre ein r57 , wurden sie mir verkauft , gutachten wie beschrieben wurde nicht mitgeliefert , montieren konnte ich sie auch nicht , da sie ohne zentrieringe nicht passen , auch diese wurden nicht geliefert , nach recheren bei meinen reifenhändlern , gibt es nur ein gutachten für r50 !
ich wollte tauschen oder zurückgeben , dies wurde verweigert , ich muss nun das gericht einschalten

also höchste vorsicht bei kauf bei dieser firma

rinaldi
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#2

schalt auch sofort ebay mit ein. falls du per paypal bezahlt hast die auch.

danke aber für die info. trotz das die Firma aus meinem Nachbarort kommt, habe ich den Namen noch nie gehört.
hoffe du kriegst dein geld wieder!!
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#3

Zitat:http://www.ebay.de/itm/ORIGINAL-VW-EMBLE...0783573770

hat er selbst in seinen Auktionen stehen.
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#4

Im Internet hast du doch grundsätzlich 2 Wochen Wiederrufsrecht. Ob nun Private Auktion, gewerbliche Auktion oder sonstirgendein Shop. Die zwei Wochen sind dir immer sicher - auch wenn viele in ihren Privatauktionen noch das Gegenteil behaupten mit einem abschließenden Satz.

Under Construction
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#5

Servus!

E-Bay je nachdem 2-4 Wochen!

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerr...g_neu.html


Sascha
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#6

Kabrüggen schrieb:Im Internet hast du doch grundsätzlich 2 Wochen Wiederrufsrecht. Ob nun Private Auktion, gewerbliche Auktion oder sonstirgendein Shop. Die zwei Wochen sind dir immer sicher - auch wenn viele in ihren Privatauktionen noch das Gegenteil behaupten mit einem abschließenden Satz.
Wenn dem so wäre, würde z.B. kein Privatverkäufer mehr Filme, Spiele und Musik-CD’s anbieten (kopieren & zurückschicken) Devil!


No No ... ein Privatverkäufer muss dieses Recht nicht ausschließen, weil es ihm gegenüber gar nicht existiert.
Einen Privatverkäufer betrifft nur die Mängelhaftung (§433 BGB). Sie besagt, dass die angebotene Sache der Beschreibung entsprechen muss Pfeifen
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#7

Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß wird das zur Zeit anders praktiziert in der Rechtsprechung. Unabhängig davon was eBay dazu schreibt.
Das basiert doch auf der einfachen Tatsache, dass ich trotz aller Bilder und Beschreibungen bei Internetkäufen, in der Regel nicht die Möglichkeit habe, den Kaufgegenstand zu begutachten. So kenn ich es halt Head Scratch

Under Construction
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#8

Kabrüggen schrieb:Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß wird das zur Zeit anders praktiziert in der Rechtsprechung. Unabhängig davon was eBay dazu schreibt.
Das basiert doch auf der einfachen Tatsache, dass ich trotz aller Bilder und Beschreibungen bei Internetkäufen, in der Regel nicht die Möglichkeit habe, den Kaufgegenstand zu begutachten. So kenn ich es halt Head Scratch
Also, sobald man erfolgreich ein Angebot bei eBay erstellt hat und man nichts mit Waffen, Tieren und Ausdrücken am Laufen hat, juckt es eBay in der Regel nicht, was da später eventuell für Probleme bei Käufer/Verkäufer sind.
Die Rechtsprechung ist teilweise Totlachen
… und mehr als überlastet, aber doch noch nicht so schlimm … das jeder ehrliche Privatverkäufer nach Auktionsende 14 Tage in Angst leben muss.
Die meisten Privatverkäufer räumen dir ein ihren angebotenen Artikel zu begutachten, liegt an dir Zwinkern
Und da die Verkäufer nicht mehr negativ bewerten können, achten die meisten sehr genau auf ihre Verkaufsbeschreibung und wissen ihre Rechte zu nehmen und auch durchzusetzen Pfeifen

Und wenn du gerade ne Auktion am Laufen hast, zufällig noch nen Komplettradsatz für nen MINI,
gib Bescheid … ich ersteigere den dann für die Sauerland-Tour und tausche diesen anschließend wieder bei dir um Devil!
Ne war nur Spaß, so läuft das nicht Party!!
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#9

Lerne ja gerne dazu Wink
Darf man fragen, ob du das beruflich machst?

Dass die Rechtsprechung eine verrückte und meist auch verdrehte Welt ist, ist zwar wahr aber kein Grund Mr. Orange

Under Construction
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#10

Kabrüggen schrieb:Lerne ja gerne dazu Wink
Darf man fragen, ob du das beruflich machst?

Dass die Rechtsprechung eine verrückte und meist auch verdrehte Welt ist, ist zwar wahr aber kein Grund Mr. Orange
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