22.08.2012, 08:55
Jupp das geht wohl vor Gericht.
Sachlage ist so:
Der Fahrzeughalter ist laut Gesetz zu jedem Zeitpunkt dafür verantwortlich dass sein Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht!
Der TÜV Prüfer ist nicht haftbarmachbar für seine Eintragungen (zumindest ist er so nicht für die daraus resultierende Übertretung des Fahrzeughalters verantwortlich).
Im Klartext verlangt das Gesetz von einem über alle Bestimmungen wie ein geprüfter Dip. Ing informiert zu sein, man muss immer alles wissen. ABER, das reicht natürlich nicht, man muss natürlich trotzdem alles eintragen lassen.
Eine erfolgreiche Eintragung schütz einen aber nicht vor "Untersagnung der Weiterfahrt", und das aus zwei Gründen:
1.Der Beamte kann annehmen dass es eine so genannte Gefälligkeitseintragung war, das ist aber vor Gericht dann aber sehr schwer zubeweisen, da sind die Beamten vorsichtiger geworden
2. Gefahr im Verzug. Also Gefahr für andere Straßenverkehrsteilnehmer....
Was in jedem Fall erteilt werden kann ist eine Mängelkarte, mit der man dann bei erfolgreicher Weiterfahrt binnen 7 Tagen wieder zum TÜV muss.
Man sieht in Deutschland ist man immer der Gearschte....
Sachlage ist so:
Der Fahrzeughalter ist laut Gesetz zu jedem Zeitpunkt dafür verantwortlich dass sein Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht!
Der TÜV Prüfer ist nicht haftbarmachbar für seine Eintragungen (zumindest ist er so nicht für die daraus resultierende Übertretung des Fahrzeughalters verantwortlich).
Im Klartext verlangt das Gesetz von einem über alle Bestimmungen wie ein geprüfter Dip. Ing informiert zu sein, man muss immer alles wissen. ABER, das reicht natürlich nicht, man muss natürlich trotzdem alles eintragen lassen.
Eine erfolgreiche Eintragung schütz einen aber nicht vor "Untersagnung der Weiterfahrt", und das aus zwei Gründen:
1.Der Beamte kann annehmen dass es eine so genannte Gefälligkeitseintragung war, das ist aber vor Gericht dann aber sehr schwer zubeweisen, da sind die Beamten vorsichtiger geworden
2. Gefahr im Verzug. Also Gefahr für andere Straßenverkehrsteilnehmer....
Was in jedem Fall erteilt werden kann ist eine Mängelkarte, mit der man dann bei erfolgreicher Weiterfahrt binnen 7 Tagen wieder zum TÜV muss.
Man sieht in Deutschland ist man immer der Gearschte....