27.08.2012, 15:24
Ayita schrieb:Umgekehrt ist es sogar so, dass der Prüfer eine ganz ordentlich auf den Deckel bekommt, wenn er Teile einträgt die dann zur Gefahr im Straßenverkehr führen.
Beißt sich das dann nicht mit dieser Aussage von etwas früher in diesem Thread?
oliverkanaan schrieb:Der Fahrzeughalter ist laut Gesetz zu jedem Zeitpunkt dafür verantwortlich dass sein Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht!
Der TÜV Prüfer ist nicht haftbarmachbar für seine Eintragungen (zumindest ist er so nicht für die daraus resultierende Übertretung des Fahrzeughalters verantwortlich).