27.08.2012, 21:48
oliverkanaan schrieb:Naja ganz so einfach ist es dann nicht!Der Prüfer der befugt ist Eintragungen zu machen, muss selbst ein Diplomingenieur sein! Da gibt es keinen höher gestellten! Was soll das denn sein?
Bis ein TÜV Prüfer wirklich Stress bekommt, muss erst ein höher gestellter Dipl. Ing sich der Sache annehmen (also ein staatlich anerkannter Sachverständiger!) - dann geht das beim TÜV intern seine Wege. Also wird die Eintragung von mehreren Stellen eingehend geprüft. Dann wird eine Entscheidung gefällt. Am ende steht dann eine Verwarnung!
Problem ist das sowas TÜV-intern häufig eine Grauzone ist (also die Eintragung an sich, da die Gesetzeslage nicht 100% klar formuliert ist) Also der TÜV trägt es in der Grau-Zone ein, damit ist das TÜV intern auch gut. Somit passiert dann häufig für den TÜV Prüfer gar nichts.
Und glaub mir, ich weiß es ganz sicher, mein Mann arbeitet da!
Im übrigen sind dies keine staatlich geprüften sondern amtlich anerkannte Diplomingenieure!
Mag sein, dass es erst von einem weiteren Diplomingenieur geprüft wird, aber erst dann, wenn Zweifel an der Eintragung aufkommen. Und dieser wird dann vom Gericht bestimmt!
Zitat:Nur für die Polizei ist diese Grau-Zone direkt eine OWiG.
Da verstehen sich die beiden Instanzen wohl nicht so ganz...
Das stimmt! Trotz allem, darf die Polizei, den Wagen dann vorerst stilllegen.