28.03.2013, 21:03
Der Lenkwinkelbegrenzer muss nicht eingetragen werden. Felgen die dieses zur Auflage haben, müssen eingetragen oder das sep.gemachte Gutachten mitgeführt werden.
Der "TÜV" Prüfer bescheinigt ja, das die Auflagen in der "Felgen Freigabe" erfüllt sind.
Der "TÜV" Prüfer bescheinigt ja, das die Auflagen in der "Felgen Freigabe" erfüllt sind.