05.02.2013, 20:39
Ihr Lieben,
im November vergangenen Jahres hatte ich ja meinen Clubman (2009er) beim BMW-Händler gekauft.
Dazu gabs natürlich die vorgeschriebene Händlergarantie, welche ja im Prinzip wie eine Neuwagengarantie greift (Verschleißteile natürlich auch hier ausgenommen).
Für mich stellt sich das im Garantiefall so dar, dass die Kosten für die Garantieleistungen zu Lasten des verkaufenden Händlers gehen!?
Meine Fragen hierzu:
1. Ist das so?
2. Was würde ich machen müssen, wenn innerhalb des Jahres ein Mangel auftritt (muss ich zwingend zu dem Händler)?
Wenn ja, was wäre, wenn der Schaden nicht am Wohnort auftreten würde?
3. Gibt es Erfahrungswerte, ob der verkaufende Händler über Mängel eher hinwegsieht, damit er die Kosten nicht übernehmen muss?
Ist es daher empfehlenswert, vor Ablauf der Garantie bei einem anderen Händler/Werkstatt den Wagen überprüfen zu lassen?
Viele Fragen, wenn ich Glück habe, gibts wieder solvente Antworten, danke vorab dafür!
VG
Jens
im November vergangenen Jahres hatte ich ja meinen Clubman (2009er) beim BMW-Händler gekauft.
Dazu gabs natürlich die vorgeschriebene Händlergarantie, welche ja im Prinzip wie eine Neuwagengarantie greift (Verschleißteile natürlich auch hier ausgenommen).
Für mich stellt sich das im Garantiefall so dar, dass die Kosten für die Garantieleistungen zu Lasten des verkaufenden Händlers gehen!?
Meine Fragen hierzu:
1. Ist das so?
2. Was würde ich machen müssen, wenn innerhalb des Jahres ein Mangel auftritt (muss ich zwingend zu dem Händler)?
Wenn ja, was wäre, wenn der Schaden nicht am Wohnort auftreten würde?
3. Gibt es Erfahrungswerte, ob der verkaufende Händler über Mängel eher hinwegsieht, damit er die Kosten nicht übernehmen muss?
Ist es daher empfehlenswert, vor Ablauf der Garantie bei einem anderen Händler/Werkstatt den Wagen überprüfen zu lassen?
Viele Fragen, wenn ich Glück habe, gibts wieder solvente Antworten, danke vorab dafür!
VG
Jens
Clubman-der besondere Zustieg