22.08.2013, 16:05
minti schrieb:... wenn Du an Deinem Fahrzeug Veränderungen vornimmst, musst Du entsprechende Regelungen und gesetzl. Vorgaben beachten, damit Dein Fahrzeug nicht die Betriebserlaubnis verliert. Wenn es die Werkstatt macht, nehmen die Dir das ab.
Wenn Du die Scheiben mit Aufklebern so zu pflasterst, dass das Sichtfeld stark eingeschränkt ist, dann gibt es ja auch Ärger
... und nicht für GP2
Es geht ja darum, hätte ich mir eine im Zubehör bestellt und eingebaut, hätte ich wahrscheinlich von dieser Änderung nichts gehört.
Warum sollte ich die Legalität auch infrage stellen, der Einbau war ja immer ohne irgendwelche Auflagen legal.
Ich kann mir kaum vorstellen, das jemand sich eine Domstrebe bestellt diese in ein Fahrzeug Bj nach 07/2012 einbaut und vorher prüft ob dies noch erlaubt ist?