27.03.2014, 09:52
La Tatü schrieb:Juhuhmm... die KK zahlt eigentlich nur subsidiär, also wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Wie geschrieben: wenn es nicht ausgeschlossen wurde, hast du einen Anspruch beim Arbeitgeber OHNE Kürzung.
Vertraglich ausgeschlossen ist das meines Wissens nicht , hab' im letzten Jahr bereits 2 oder 3 Krankentage wegen der Kurzen in Anspruch genommen, wobei das Gehalt für die Fehltage zur Pflege des kranken Kindes dafür von der KK übernommen wird, das allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ... damit fehlt dann immer ein bisserl im Geldsäckl.