07.01.2015, 11:25
El Mariachi schrieb:Vielleicht, Vielleicht auch nicht!
Das wollten wir mal für einen Kunden für ein 6er Gran Coupe auch haben. In Kontakt mit BMW Austria und BMW München gestanden: Keine Chance! Gibt's nicht, geht nicht!
Obwohl wir auch einen Anbieter in Deutschland gefunden haben, der einen Anhängerkupplung-Nachrüstsatz für das 6er Gran Coupe angeboten hat. Offiziell über BMW sind wir damals (vor rund einem Jahr) nicht zu den notwendigen Daten gekommen um die AHK eintragen lassen zu können.
Eventuell wäre es über eine Einzeltypisierung gegangen, aber das wollte sich unser Kunde nicht antun.
Das wundert mich nicht!
Ich hatte "nur" den standardmäßigen Vorgang beschrieben und oben auch extra erwähnt: "Wenn der F56 für einen Anhängerbetrieb geeignet und zugelassen ist".
Das ist natürlich die Voraussetzung und wenn ein Hersteller keine Anhängezugvorrichtung für ein Modell seines Fahrzeugprogramms erlaubt (z. B. aus technischen oder auch Imagegründen), dann ist das so und man muss es hinnehmen bzw. sich vorher erkundigen, wenn man unbedingt eine AHK benötigt.
Das gilt z. B. für sämtliche M-BMWs, Alpina-BMWs (war jedenfalls früher so), wie Du schreibst dann auch für den 6er Gran Coupe, eventuell auch für die Mini JCW (weiß ich nicht ganz genau) und wie es beim F56 aussieht, ist mir bisher nicht bekannt.
Eine Einzelabnahme ist immer noch eine (teure) Alternative. Jedoch muss man dazu einen Prüfingenieur finden, der dafür die Verantwortung auf seine Kappe nimmt und solche sind heutzutage kaum noch zu finden.