07.01.2015, 23:00
Hessenbub schrieb:Tja, fast unvollstellbar. Heutzutage einen Pkw zu produzieren, mit dem man nicht mal einen kleinen Anhänger für Gartenabfälle wegzufahren.
Ich denke mal, daß wäre von den technischen Eigenschaften (Eigengewicht bzw. Motorleistung) her für BMW / Mini ein Klacks eine 'kleine' Anhängelast zu genehmigen. ...
Wenn ich das lese, habe ich den Eindruck, dass Du meine Ausführungen nicht richtig verstanden hast!
Woher weißt Du, dass am F56 keine AHK montiert werden darf? Hast Du diese Information aus München?
Es ist zu unterscheiden, ob eine Anhängezugvorrichtung grundsätzlich vom Hersteller für ein bestimmtes Modell nicht gewünscht, sprich zugelassen wird (Anfragen helfen dann nicht!), oder ob eine möglich, aber die dafür notwendige Anhängelast in den Kfz-Papieren fehlt. Mein Clubman S hat beispielsweise auch keine Anhängelast in den Papieren eingetragen. Trotzdem wäre eine zulässig und dann gilt die oben von mir beschriebene Vorgehensweise mit den Unterlagen von 1) und 2), um sie und die AHK eintragen zu lassen.
Ich möchte annehmen, dass es beim F56 auch so funktionieren wird und kenne momentan keinen plausiblen Grund, der dagegen spricht.