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Gewährleistung ?
#1

Ich habe mir einen zweites Auto vor 2 Wochen geholt für den Winter, leider nicht neu und auch nicht vom Mini-Händler sondern von einem Fiat/Misubishi/Suzuki-Händler.

Das Auto hat nachträglich eine Eberspächer Standheizung verbaut und wie ich gestern feststellen musste funktioniert diese nicht. Nach Fehlerspeicher auslesen ist es der Verbrennungsmotor und das ist laut Hersteller der Standheizung (=Ebersächer) ein kapitaler Totalschaden -> ca. 800,- EUR für Neugerät ohne Arbeitszeit.

Kann ich mich auf die Gebrauchtwagen-Gewährleistung berufen und dieses Teil auf Kosten von dem Händler reparieren lassen ?

Das zweite Problem, der Händler wo ich das Auto gekauft habe ist kein (!) Eberspächer-Partner, d.h. er kann/darf diese nicht reparieren ... wie gehe ich da vor ?

Mein Plan war das ich zum Eberspächer-Parnter fahre der mir den Fehler ofiziell feststellt und ein Angebot für Reparatur bzw. Neuteil unterbreitet ohne Arbeitszeit und ich gehe dann zum Händler wo ich das Auto gekauft habe und frage ihm ob er diese Kosten übernehmen will.

Den Aus-/Einbau übernehme ich selbst da ich sowieso das Auto schon zerlegt habe (Vorbau wird neu lackiert).

Was meint ihr ?
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#2

Gewährleistung hat absolut nichts mit Markenbindung zu tun .
Der Händler , mit dem du einen Kaufvertrag hast , hat das zu Beseitigen.
Deine Bemühungen sind erhrenwert , aber eher störend , Finger weg , sonst hast du die noch zerbastelt , und das entkräfte mal.
Ob das Zubehörteil von Fa. X oder Y ist , "geht dich eigentlich nichts an " und kann dir auch egal sein , das ist ist die Sorge des Händlers .
Der gravierende Unterschied Garantie / Gewährleistung ist aber schon klar , oder ?
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