12.11.2014, 20:18
Die SI zur vorderen Kennzeichenbefestigung ist schon fast 15 Jahre alt. Bauteile die einen Radius von kleiner als 2,5mm als Kante haben dürfen nicht an das Fahrzeug vorn verschraubt werden. Ein zweiter Grund ist die Verlängerung des Fahrzeugs gegenüber der im Fahrzeugbrief angegebenen Länge. Beides wurde in der SI ausdrücklich beschrieben.
So sind eben die Vorgaben des Kraftfahrbundesamtes.
Wenn der TÜV das nicht bemängelt, dann ist er eben sehr großzügig. Da diese Kennzeichenhalter auch bei fast allen anderen Händlern (Fabrikate) verbaut werden.
Es macht eben mehr Arbeit Löcher zur Befestigung in die Kennzeichen zu bohren bzw. zu stanzen.
So sind eben die Vorgaben des Kraftfahrbundesamtes.
Wenn der TÜV das nicht bemängelt, dann ist er eben sehr großzügig. Da diese Kennzeichenhalter auch bei fast allen anderen Händlern (Fabrikate) verbaut werden.
Es macht eben mehr Arbeit Löcher zur Befestigung in die Kennzeichen zu bohren bzw. zu stanzen.