17.12.2014, 17:36
Mr_53 schrieb:das gilt nur bei krafträdern ohne beiwagen
Das wäre ganz neu und stimmt mit Sicherheit nicht !!! (s. StVZO § 50, 52, Fahrschule 2. Fahrstunde!)
Wo steht das?
Hinweis zu oben: Mit "allein" meine ich natürlich mit Standlicht (die Rücklichter müssen ja auch brennen), aber ohne Abblendlicht!