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..
viele Nachrüstfelgen sind - leisungsbeschränkt - siehe Beispiel BBS:
http:// http://www.bbs.com/gutachten/rd/...ni_r50.pdf
..hier: 55-120 KW
..steht auch in Gutachten von OZ, ATS etc..
...Tuning.. bedeutet: Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis mehr...! ???
????
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..würd sagen das hast du richtig erkannt.
1+ ..bravo..
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Das sehe ich anders. Das ist Teil der Fahrzeugbeschreibung, für welches das Gutachten erstellt wurde (Verkaufsbezeichnung Mini, Typ R50 oder Mini, mit der EU-Prüfnummer soundso und soundsoviel KW), keine Einschränkung der Felge. Höchstens der dazugehörigen Reifen, die ja Tempobegrenzt sind.
Da Mini keine Felgen herstellt, sondern alle zukauft, müsste das übrigens auch für diese gelten. Das Fahrzeug, für das diese geprüft wurden, ist nämlich das selbe (selbe EU-Prüfnummer usw).
Also tragt eure Felgen ein, werft das Gutachten in den Keller und habt Spaß.
Gruß, Gerhard
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Hamsterbacke schrieb:Das sehe ich anders. Das ist Teil der Fahrzeugbeschreibung, für welches das Gutachten erstellt wurde ....
Gruß, Gerhard
Danke. :!:
: ..aber anscheinend ist das nicht so einfach...
..lt. Rückfrage beim TÜV SUED (Bayern), zuständig: Herr Schulz ist dies falsch..
Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....
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ja das mit der leistung den felgen usw. stimmt, doch gibt das normal keine probleme.
beispiel....
mein opel corsa b hatte ne 2l maschine aus nem vectra mit 160ps und trotzdem bin ich weiterhin meine 14" borbet gefahren und das gutachten ging nur bis 66kw. ein anruf bei nem reifenhändler in der stadt hat gereicht und alles war kein problem mehr.
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Gremlin schrieb:ja das mit der leistung den felgen usw. stimmt, doch gibt das normal keine probleme.
beispiel....
....ein anruf bei nem reifenhändler in der stadt hat gereicht und alles war kein problem mehr......
Das heißt konkret ? Bescheinigung von Felgenhersteller
:
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TouchS schrieb:Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....[/color]
Gilt dann genauso für "Original-Felgen". Wird bei der S-Speiche sicher lustig. Da gibt es zwei unterschiedliche Ausführungen, mit und ohne "Verstärkungen" innen, je nach wirklichem Hersteller.
Aber hat das in der Praxis schon mal einen TÜV, z.B. beim JCW- oder großen MTH-Umbau, gejuckt?
Aus eigener Erfahrung: Den Tüv haben bisher immer die Reifen interessiert, die Felge war denen wurscht. Egal ob das ein Käfer 1303 mit 44PS auf 90PS oder ein Capri von 108 auf 180 PS war.
Zu dem Thema auch ganz witzig: Die 13 Zoll Magnesium Minilite, die es für den alten Cooper S, den Porsche 911 und den Capri RS gab, waren die gleichen.
Gruß, Gerhard
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Attenpeter schrieb:Die Leistungseinstufung bedeutet nur das man das Modell erkennt und hat natürlich nichts mit der Tatsächlichen Leistung zu tun!!
Das meinte ich mit "Teil der Fahrzeugbeschreibung"
Attenpeter schrieb:Oder glaubst Du, das wenn du bei z.B. D&W einen Schalthebelknauf kaufst und im Gutachten steht drin von 55-120 kw, dass Du diesen nicht in einem auto mit 200 kw fahren darfst?
[

-mode an]
nur, wenn du ihn mit Teflon-polierst (für schnelleres schalten

)
[

-mode aus]
btw.: Man soll tatsächlich bei Mini Festigkeitsgutachten anfordern können.
Gruß, Gerhard
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