Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum benutzt Cookies um Deine Login-Informationen zu speichern, falls Du hier registriert bist oder von Deinem letzten Besuch, falls Du nicht registriert bist. Cookies sind kurze Textdateien, die auf Deinem Computer/Gerät gespeichert werden; die Cookies, die von diesem Forum erstellt werden, können nur hier benutzt werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Unsere Cookies speichern Informationen zu den von Dir gelesenen Themen. Durch den Zugriff auf diese Internetcommunity schließt du einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber dieser Community und erklärst dich mit den hier abgebildeten Regeln und der Datenschutzerklärung einverstanden. Wenn du mit unseren Regeln oder der Datenschutzerklärung nicht einverstanden bist, darfst du die Community nicht mehr betreten oder sie nutzen. Bitte bestätige die Frage, ob Du Cookies annimmst oder ablehnst.

Unabhängig von dieser Auswahl wird trotzdem ein Cookie in Deinem Gerät gespeichert, um Dir diese Frage beim nächsten Besuch nicht noch einmal zu stellen. Du kannst die Cookie Einstellung jederzeit über den Link in der Datenschutzerklärung ändern.

Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Wir führen hinter den Kulissen aktuell Gespräche, nach deren Beendigung wir hoffen, euch das Forum weiterhin als Informationsquelle bereitstellen zu können.
Daher haben wir uns entschlossen das Forum über das geplante Abschaltdatum (30.06.2024) hinaus erst einmal am Leben zu halten.

In diesem Zuge haben wir aktuell die Möglichkeit zur Registrierung für neue Benutzer deaktiviert.

Näheres folgt in Kürze...

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Nachrüstfelgen + Leistungssteigerung = illegal ?
#1

..viele Nachrüstfelgen sind - leisungsbeschränkt - siehe Beispiel BBS:

http:// http://www.bbs.com/gutachten/rd/...ni_r50.pdf

..hier: 55-120 KW

..steht auch in Gutachten von OZ, ATS etc..

...Tuning.. bedeutet: Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis mehr...! ???

????
Zitieren
#2

..würd sagen das hast du richtig erkannt.

1+ ..bravo.. Zwinkern
Zitieren
#3

Das sehe ich anders. Das ist Teil der Fahrzeugbeschreibung, für welches das Gutachten erstellt wurde (Verkaufsbezeichnung Mini, Typ R50 oder Mini, mit der EU-Prüfnummer soundso und soundsoviel KW), keine Einschränkung der Felge. Höchstens der dazugehörigen Reifen, die ja Tempobegrenzt sind.

Da Mini keine Felgen herstellt, sondern alle zukauft, müsste das übrigens auch für diese gelten. Das Fahrzeug, für das diese geprüft wurden, ist nämlich das selbe (selbe EU-Prüfnummer usw).

Also tragt eure Felgen ein, werft das Gutachten in den Keller und habt Spaß.

Gruß, Gerhard

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
Zitieren
#4

Hamsterbacke schrieb:Das sehe ich anders. Das ist Teil der Fahrzeugbeschreibung, für welches das Gutachten erstellt wurde ....
Gruß, Gerhard

Danke. :!: Confused: ..aber anscheinend ist das nicht so einfach...

..lt. Rückfrage beim TÜV SUED (Bayern), zuständig: Herr Schulz ist dies falsch..

Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....
Zitieren
#5

ja das mit der leistung den felgen usw. stimmt, doch gibt das normal keine probleme.

beispiel....
mein opel corsa b hatte ne 2l maschine aus nem vectra mit 160ps und trotzdem bin ich weiterhin meine 14" borbet gefahren und das gutachten ging nur bis 66kw. ein anruf bei nem reifenhändler in der stadt hat gereicht und alles war kein problem mehr.
Zitieren
#6

Gremlin schrieb:ja das mit der leistung den felgen usw. stimmt, doch gibt das normal keine probleme.

beispiel....
....ein anruf bei nem reifenhändler in der stadt hat gereicht und alles war kein problem mehr......

Das heißt konkret ? Bescheinigung von Felgenhersteller Confused:
Zitieren
#7

TouchS schrieb:Bei der Eintragung einer Leistungssteigerung muß der zuständige TÜV`ler prüfen ob die Felge für die Mehrleistung geeignet ist. Ist das Rad nor-malerweise nicht eintragungspflichtig, müßte es in diesem Fall eingetragen werden. GGf. sollte man beim Felgenhersteller nachfragen....[/color]
Gilt dann genauso für "Original-Felgen". Wird bei der S-Speiche sicher lustig. Da gibt es zwei unterschiedliche Ausführungen, mit und ohne "Verstärkungen" innen, je nach wirklichem Hersteller.
Aber hat das in der Praxis schon mal einen TÜV, z.B. beim JCW- oder großen MTH-Umbau, gejuckt?

Aus eigener Erfahrung: Den Tüv haben bisher immer die Reifen interessiert, die Felge war denen wurscht. Egal ob das ein Käfer 1303 mit 44PS auf 90PS oder ein Capri von 108 auf 180 PS war.
Zu dem Thema auch ganz witzig: Die 13 Zoll Magnesium Minilite, die es für den alten Cooper S, den Porsche 911 und den Capri RS gab, waren die gleichen.

Gruß, Gerhard

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
Zitieren
#8

So ein Quatsch

Die Leistungseinstufung bedeutet nur das man das Modell erkennt und hat natürlich nichts mit der Tatsächlichen Leistung zu tun!!!!!!
Einfach erklärt:
Wenn Du ein ersatzteil im Zubehörhandel kaufst ist auch immer die Motorleistung angegeben, damit man das spezielle Modell aus der ganzen Palette besser spezifiziert. Das ist alles!!!
Oder glaubst Du, das wenn du bei z.B. D&W einen Schalthebelknauf kaufst und im Gutachten steht drin von 55-120 kw, dass Du diesen nicht in einem auto mit 200 kw fahren darfst?
Tut mir leid aber ich muss echt lachen wenn ich das hier alles lese Augenrollen
Zitieren
#9

Attenpeter schrieb:Die Leistungseinstufung bedeutet nur das man das Modell erkennt und hat natürlich nichts mit der Tatsächlichen Leistung zu tun!!
Das meinte ich mit "Teil der Fahrzeugbeschreibung"

Attenpeter schrieb:Oder glaubst Du, das wenn du bei z.B. D&W einen Schalthebelknauf kaufst und im Gutachten steht drin von 55-120 kw, dass Du diesen nicht in einem auto mit 200 kw fahren darfst?
[ Twisted Devil -mode an]
nur, wenn du ihn mit Teflon-polierst (für schnelleres schalten Roter Teufel )
[ Twisted Devil -mode aus]

btw.: Man soll tatsächlich bei Mini Festigkeitsgutachten anfordern können.

Gruß, Gerhard

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
Zitieren
#10

@ Gerhard

Da sind wir wohl einer Meinung Big Grin
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste
Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Wir führen hinter den Kulissen aktuell Gespräche, nach deren Beendigung wir hoffen, euch das Forum weiterhin als Informationsquelle bereitstellen zu können.
Daher haben wir uns entschlossen das Forum über das geplante Abschaltdatum (30.06.2024) hinaus erst einmal am Leben zu halten.

In diesem Zuge haben wir aktuell die Möglichkeit zur Registrierung für neue Benutzer deaktiviert.

Näheres folgt in Kürze...

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand