10.07.2015, 15:00
Hallo,
und Danke für die Antwort. Ist einfach super wenn es einer direkt berichten kann. Aber wie soll es auch anders sein, jetzt bin ich trotzdem verwirrt. Bei meinem Clubman Cooper S EZ 11/08 steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1:
O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg : -
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg : -
(13) Stützlast in kg : -
Das sind ja soweit ich weiß die drei Punkte die Interessant sind und da steht jeweils nur - also keine Eintragung!
Du hast sicher ein anderes Baujahr und die haben da vielleicht endlich nachgebessert?
Grüße
und Danke für die Antwort. Ist einfach super wenn es einer direkt berichten kann. Aber wie soll es auch anders sein, jetzt bin ich trotzdem verwirrt. Bei meinem Clubman Cooper S EZ 11/08 steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1:
O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg : -
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg : -
(13) Stützlast in kg : -
Das sind ja soweit ich weiß die drei Punkte die Interessant sind und da steht jeweils nur - also keine Eintragung!
Du hast sicher ein anderes Baujahr und die haben da vielleicht endlich nachgebessert?
Grüße