03.08.2016, 11:39
zett3coupe schrieb:... ich muss mit der AHK gar nicht zum TÜV wegen der E-Nummer - bedeutet keine Eintragung notwendig. ... Und nu?
Generell gilt die Eintragungsfreiheit nicht! Es hängt vom Hersteller ab, ob er für seine AHK die entsprechenden Unterlagen/Papiere hat/mitliefert.
Grundvoraussetzung ist aber immer, dass im Fahrzeugbrief bereits eine Anhängelast eingetragen ist und das ist häufig nicht der Fall!