09.07.2018, 00:55
AvaTar schrieb:... wenn das mal so einfach wäre - denn nicht die FIRMEN geben den Stempel drauf, sondern die Halbgötter im grünen oder blauen Kittel! Hab schon mehrere Gespräche geführt; alle nur so: "Ich versteh Dich und kann es alles nachvollziehen. Ich versteh auch BMW nich. Aber helfen kann ich trotzdem nich..."
Dann hast Du bisher keine entsprechende/richtige Firma gefunden. Es gibt Umbaufirmen (herstellerunabhängig), die direkt mit Ingenieuren/Sachverständigen bzw. Prüforganisationen zusammenarbeiten und von denen Du den fertigen Kfz-Brief/die Zulassungsbescheinigung inkl. Eintragung bekommst, ohne anschließend noch zu einem "Halbgott" zu müssen.
Ich habe das schon selbst so gemacht, als ich bei einem Fahrzeug die Kotflügel ausgestellt/verbreitert hatte und anschließend breitere Felgen und Reifen in einer Sonderabnahme habe eintragen lassen.
AvaTar schrieb:... Und nebenbei: wieso hat die Westfalie-AHK eine Typgenehmigung von 1000kg, wenn jedes Auto dazu generell und immer nur 750kg kriegt? Ich sag euch was: der Clubman S war vorgesehen für 1000kg, und so hat Westfalia die AHK berechnet, ausgelegt und geprüft ...
Du vermischst Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, denn Hersteller von Anhängerzugvorrichtungen sind selbständig tätig und völlig unabhängig von Fahrzeugherstellern!
Der Hersteller einer Anhängerzugvorrichtung konstruiert nach seinen Ideen und Erfahrungen auf der Grundlage von Fahrzeughersteller-Maßangaben für einen bestimmten Fahrzeugtyp mit seinen Materialien (Profil, Materialstärke, Festigkeit usw.) eine AHK. Anhand seiner Berechnungen (inkl. Sicherheitszuschlag u. ä.) weist er dann in einer Typgenehmigung die zulässige Anhänge- und Stützlast als Maximalbelastung aus.
Unabhängig davon weist ein Fahrzeughersteller auf der Grundlage seiner Fahrzeugkonstruktion für jeden Modelltyp eine gebremste sowie ungebremste Anhängelast aus, die sich aus fahrzeugspezifischen Kriterien wie Chassisstabilität, Befestigungsmöglichkeit/-punkten, Bremsanlage, Motorleistung usw. ergibt.
Deshalb ist, wie Du es oben ausführst, eine Rückfolgerung aus AHK-Daten auf eine Fahrzeug-Anhängelast falsch. Beispielsweise habe ich an meinem Chevy eine für 4.000 kg zugelassene AHK montiert und darf trotz Erhöhung der Anhängelast durch General Motors von 2.000 kg (waren vom Vorbesitzer so eingetragen) auf 2.500 kg keine 4.000 kg ziehen.
AvaTar schrieb:... WENN es eine sachliche technische Begründung für die Anhängelastverweigerung gäbe, dann würde man eine technische Gegenmaßnahme dazu einrichten können. Da aber niemand bislang sachliche technische Gründe dagegen vorbringen konnte UND entsprechende Fahrzeuge und Bescheinigungen existieren, ist es auch nicht technisch begründet, die Anhängelast zu verweigern. So sieht's aus; nützt mir nur nix, wenn ich niemanden find, der mir n Stempel drauf macht...!!
Anhängelast-Verweigerungen von Fahrzeugherstellern gab es schon immer (z. B. bei sämtlichen M-Modellen von BMW) und hat nichts mit technischen Eigenheiten, sondern mit reinen Imagegründen zu tun, was ich bei bestimmten Fahrzeugkategorien auch nachvollziehbar richtig finde.
... und obwohl Du gerade in DDR-Nostalgie schwelgst glaube ich kaum, dass Du es passend findest, wenn man an einen 625 PS BMW M5 einen "Klaufix" (Du verstehst, was ich meine!) anhängt, auch wenn dies technisch problemlos machbar wäre!