08.04.2019, 13:19
Vielen Dank, Axel!
Ich halte euch hier jetzt mal auf dem Laufenden, wie ich mit meinem Clubman jetzt weiterkomme bezügl. der Anhängelast. Momentan steht bei mir im Fahrzeugschein "-" und "-" bei den Anhängelasten.
Mir liegen von "Axel F." die Daten zu dessen Clubman vor. Ich habe jetzt erst ein mal die BMW AG angerufen. Dort wurde mir natürlich gesagt, dass es technische Gründe gibt, die dagegen sprechen. Das war zu erwarten. Ich habe jetzt mal die Abteilung von BMW angeschrieben, die für die Ausstellung von COC Papieren zuständig ist und gefragt, inwiefern die Abweichungen zwischen meinem Wagen und dem Wagen von "Axel F." erklärbar sind, obwohl es sich um die gleiche Baureihe und dieselbe Typgenehmigung handelt. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass mein Auto ja keine Betriebserlaubnis hätte, wenn es abweichend von der Typgenehmigung gebaut wurde. Die BMW AG arbeitet jetzt offenbar irgendeine Antwort aus... Dazu muss man jedoch wissen, dass sich die EU Typgenehmigung in einer Zahl unterscheidet – und das ist der sog. "Nachtrag". Bei mir ist es die *09 bei dem Vergleichspapier die *06
Ich habe mich noch zusätzlich den TÜV mit den Unterlagen gewandt und gefragt, welche Möglichkeiten es von dort gibt.
Zusätzlich habe ich das KBA angeschrieben und gefragt, welche Unterschiede zwischen *06 und *09 bestehen, die die Anhängelast so stark beeinflussen könnten oder ob es weitere Informationen gibt, die mir auf Basis der Typgenehmigung vielleicht erteilt werden könnten.
Nun warte ich einfach mal ab... Ich denke, ich habe erst mal einen Haufen Leute mobilisiert und hoffe, dass irgendjemand mir etwas Verwertbares an Informationen übergeben kann.
Ich halte euch hier jetzt mal auf dem Laufenden, wie ich mit meinem Clubman jetzt weiterkomme bezügl. der Anhängelast. Momentan steht bei mir im Fahrzeugschein "-" und "-" bei den Anhängelasten.
Mir liegen von "Axel F." die Daten zu dessen Clubman vor. Ich habe jetzt erst ein mal die BMW AG angerufen. Dort wurde mir natürlich gesagt, dass es technische Gründe gibt, die dagegen sprechen. Das war zu erwarten. Ich habe jetzt mal die Abteilung von BMW angeschrieben, die für die Ausstellung von COC Papieren zuständig ist und gefragt, inwiefern die Abweichungen zwischen meinem Wagen und dem Wagen von "Axel F." erklärbar sind, obwohl es sich um die gleiche Baureihe und dieselbe Typgenehmigung handelt. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass mein Auto ja keine Betriebserlaubnis hätte, wenn es abweichend von der Typgenehmigung gebaut wurde. Die BMW AG arbeitet jetzt offenbar irgendeine Antwort aus... Dazu muss man jedoch wissen, dass sich die EU Typgenehmigung in einer Zahl unterscheidet – und das ist der sog. "Nachtrag". Bei mir ist es die *09 bei dem Vergleichspapier die *06
Ich habe mich noch zusätzlich den TÜV mit den Unterlagen gewandt und gefragt, welche Möglichkeiten es von dort gibt.
Zusätzlich habe ich das KBA angeschrieben und gefragt, welche Unterschiede zwischen *06 und *09 bestehen, die die Anhängelast so stark beeinflussen könnten oder ob es weitere Informationen gibt, die mir auf Basis der Typgenehmigung vielleicht erteilt werden könnten.
Nun warte ich einfach mal ab... Ich denke, ich habe erst mal einen Haufen Leute mobilisiert und hoffe, dass irgendjemand mir etwas Verwertbares an Informationen übergeben kann.