18.05.2023, 14:05
Belebe den Thread noch einmal neu mit einer persönlichen Frage zur Entscheidungsfindung.
Mein Clubman R55 EZ 10.2013 hat in der Zulassung eine Stützlast von 50kg eingetragen. Ehe ich jetzt die Nachrüstung einer AHK für einen Fahrradträger für zwei E-Bikes auch nur ansatzweise überlege, sehe ich mich auch schon am Ende:
Ich komme doch, selbst wenn ich die Akkus rausnehme, mit den beiden Rädern plus Fahrradträger auf über 50kg und kann dann entweder ohne Betriebserlaubnis mit den Rädern in der Welt herumgondeln oder es gleich lassen.
Richtig? Oder habt ihr einen Rat, wie ich das "Zwei E-Bikes Projekt" am R55 Clubman doch realisieren kann.
Mein Clubman R55 EZ 10.2013 hat in der Zulassung eine Stützlast von 50kg eingetragen. Ehe ich jetzt die Nachrüstung einer AHK für einen Fahrradträger für zwei E-Bikes auch nur ansatzweise überlege, sehe ich mich auch schon am Ende:
Ich komme doch, selbst wenn ich die Akkus rausnehme, mit den beiden Rädern plus Fahrradträger auf über 50kg und kann dann entweder ohne Betriebserlaubnis mit den Rädern in der Welt herumgondeln oder es gleich lassen.
Richtig? Oder habt ihr einen Rat, wie ich das "Zwei E-Bikes Projekt" am R55 Clubman doch realisieren kann.