18.05.2023, 19:28
Sorry, hatte vergessen zu erwähnen, dass es um den Clubman SD R55 mit eingetragener Stützlast von 50kg geht.
Wir haben noch keine E-Bikes und hatten im Netz andere Berechnungsgrundlagen gefunden: E-Bike ohne Akku 22kg mal zwei gibt 44kg, dazu ein leichter Träger (Thule) 14kg, da landet man schon bei knapp 60kg.
Eben fand ich eine AHK im Netz von einer Firma namens "Bosstow", die eine Stützlast von 55kg ausweist. Ich frage mich aber, ob die sich so ohne weiteres über den in der Zulassung eingetragenen Wert von 50kg hinwegsetzen dürfen mit ihrer Einschätzung. Ich rufe da morgen mal an. Auf jeden Fall wird's eng mit dem Gewicht.
Bei bis zu 50% Überschreitung werden 25 EUR Verwarnungsgeld fällig im Falle einer Kontrolle, darüber gibt es einen Punkt in Flensburg, aber mehr 75kg würden es ja sowieso nicht werden.
Ich frage mich eher, ob durch die Überschreitung der eingetragenen Stützlast nicht die Betriebserlaubnis erlischt...
Wir haben noch keine E-Bikes und hatten im Netz andere Berechnungsgrundlagen gefunden: E-Bike ohne Akku 22kg mal zwei gibt 44kg, dazu ein leichter Träger (Thule) 14kg, da landet man schon bei knapp 60kg.
Eben fand ich eine AHK im Netz von einer Firma namens "Bosstow", die eine Stützlast von 55kg ausweist. Ich frage mich aber, ob die sich so ohne weiteres über den in der Zulassung eingetragenen Wert von 50kg hinwegsetzen dürfen mit ihrer Einschätzung. Ich rufe da morgen mal an. Auf jeden Fall wird's eng mit dem Gewicht.
Bei bis zu 50% Überschreitung werden 25 EUR Verwarnungsgeld fällig im Falle einer Kontrolle, darüber gibt es einen Punkt in Flensburg, aber mehr 75kg würden es ja sowieso nicht werden.
Ich frage mich eher, ob durch die Überschreitung der eingetragenen Stützlast nicht die Betriebserlaubnis erlischt...