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Beim überprüfen der Freigängigkeit einer Rad/Reifenkombination beim TÜV wird der Verschränkungstest durchgeführt.
Diese Methode ist sicherlich jedem bekannt.
Meine Frage in diesem Zusammenhang:
Ist es üblich, dass diese Überprüfung bei voll eingeschlagenem Lenkrad durchgeführt wird?
LG
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Also ich kenne das so nicht. Die Räder waren bei mir immer gerade und so wurde der Test auch gemacht.
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euli1 schrieb:Beim überprüfen der Freigängigkeit einer Rad/Reifenkombination beim TÜV wird der Verschränkungstest durchgeführt.
Diese Methode ist sicherlich jedem bekannt.
Meine Frage in diesem Zusammenhang:
Ist es üblich, dass diese Überprüfung bei voll eingeschlagenem Lenkrad durchgeführt wird?
LG
Ich weiß nicht, ob es da intern genaue Vorgaben gibt, aber wie Du schon selber schreibst, geht es um die einwandfreie Freigängigkeit der Räder. Die muss natürlich in jeder Fahrsituation gegeben sein, also auch bei vollem Lenkradeinschlag.
Den Umfang des Tests bestimmt der Prüfingenieur, denn er muss mit seiner Unterschrift auch die Eintragung verantworten.
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chevini schrieb:Ich weiß nicht, ob es da intern genaue Vorgaben gibt, aber wie Du schon selber schreibst, geht es um die einwandfreie Freigängigkeit der Räder. Die muss natürlich in jeder Fahrsituation gegeben sein, also auch bei vollem Lenkradeinschlag.
Den Umfang des Tests bestimmt der Prüfingenieur, denn er muss mit seiner Unterschrift auch die Eintragung verantworten.
Ich kannte dieses Procedure mit eingeschlagenem Lenkrad noch nicht.
Ich halte diesen Test für ein tiefergelegtes Fahrzeug für Schwachsinn!
Ich fahre ja auch nicht mit voll eingeschlagenem Lenkrad 100 km/h. Ganz davon abgesehen, ist das auch nicht machbar.
Welches tiefergelegtes Fahrzeug wird denn so einen Test bestehen?
Nebenbei, der Prüfer ist auf dem Hof jeweils 5 Runden mit annähernd max. Geschwindigkeit gefahren. Da hat nichts geschliffen............!
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nikon123 schrieb:Also ich kenne das so nicht. Die Räder waren bei mir immer gerade und so wurde der Test auch gemacht.
So kannte ich das bisher auch!
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Bei mir sind Sie bei der TüV Eintragung sogar zu Zweit gefahren (Beifahrer). Voll Eingeschlagenes Lenkrad nach rechts und nach links, jeweils einige Vollkreise gefahren, danach auf Schleifen kontrolliert, alles ok, Eintragung.
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Das Prozedere beim TÜV, wie immer das auch aussehen mag, ist doch nicht viel mehr als ein Alibi-Witz. Was soll man auf'm Hof mit ein paar Kreiseln schon groß testen können... nur das Allergröbste.
Na ja, wenn es deren Vorschriften entspricht, soll es nicht unbedingt der Schaden der Tieferlegszene sein.
Wirkliche Freigängigkeit und Schleifspuren sieht man erst, wenn das Fahrwerk stark ausgereizt und belastet wird. Wenn sich bei höherer Querbeschleunigung der Reifen auf der oberen Hälfte im Radhaus hin zum Federbein bzw. zur Seitenwand verformt, und alles in Kombination mit ein-/ausfedern durch Bodenwellen und mit verschiedenen Lenkeinschlägen. Also wie im richtigen Leben.
Vorschlag für die Rennstreckenfreaks: vorher ein paar Streifen PU-Schaum, Hartschaum oder ähnliches Material in den Radhäusern anbringen und sich etwa den Freiraum zum Reifen notieren.
Nach ein paar Runden dann mal kontrollieren was sich zwischenzeitlich getan hat. Da wär ich mal gespannt.
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Also die Runden auf dem Hof halte ich auch für einen schlechten Scherz. Bei mir wurde der Wagen ca 30 Minuten auf einer präparierten Hebebühne getestet. Dort wurde jede achs-situation simuliert - mit voll eingeschlagenen Rädern genauso wie in normalstellung.
Habe zwar keine Situation bisher gehabt, wo ich annähernd an die Simulation heran gekommen bin, aber ich fand es damals zumindest nachvollziehbar.
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euli1 schrieb:Ist es üblich, dass diese Überprüfung bei voll eingeschlagenem Lenkrad durchgeführt wird?
Schätze, das ist dem Prüfer überlassen. Eine allgemein gültige Regel wird es kaum geben, da der TÜV ja keine Bundesbehörde ist.
Und ganz unbegründet scheint mir der Test auch nicht zu sein. Für bestimmte Felgen sind z.B. Lenkwinkelbegrenzer notwendig, oder wie die Teile auch immer genau heißen, damit die Räder jederzeit frei laufen. Wenn z.B. der Verdacht besteht, dass so Teile notwendig sein könnten, aber evtl. nicht verbaut wurde, oder ob sie reichen, wenn sie verbaut wurden, kann der Prüfer bei voll eingefedertem Rad doch ganz gut prüfen, oder? Scheint mir jedenfalls genauer, als mit einem Kollegen Kreise auf dem Hof zu drehen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.05.2015, 10:11 von
Harri.)
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euli1 schrieb:Ist es üblich, dass diese Überprüfung bei voll eingeschlagenem Lenkrad durchgeführt wird?
Kenne es selbst nicht anders. Habe es bisher aber auch erst
zwei mal machen lassen. Dafür wurde bei mir auf die besag-
ten Runden auf dem Hof immer verzichtet.
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