27.02.2018, 14:19
Laut der Tüv Seite muss man doch keine Stahlflex eintragen
Austauschbremsscheiben mit denselben Abmessungen wie die serienmäßigen (auch gelochte und geschlitzte Bremsscheiben) sowie Stahlflex-Bremsleitungen gelten als Austauschteile und sind eintragungsfrei. Ein Prüfbericht, und bei Bremsleitungen eine Einbaubestätigung, sind im Fahrzeug mitzuführen!
Mit Prüfbericht nehm ich an meinen die ABE.
Austauschbremsscheiben mit denselben Abmessungen wie die serienmäßigen (auch gelochte und geschlitzte Bremsscheiben) sowie Stahlflex-Bremsleitungen gelten als Austauschteile und sind eintragungsfrei. Ein Prüfbericht, und bei Bremsleitungen eine Einbaubestätigung, sind im Fahrzeug mitzuführen!
Mit Prüfbericht nehm ich an meinen die ABE.