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Hi @ all
tja wie soll ich es sagen???
Ich hab meinen kleinen jetzt schon seit 6 Wochen und ich bin eigentlich super stolz auf ihn, allerdings bereitet er mir Kopfzerbrechen!
Ich war jetzt in den 6 Wochen schon 6 mal in der Werkstatt! Wegen der Kupplung, Nehmerzylinder, Getriebe, Antriebswelle,.... Elektronik!
Ich hab das Auto bei BMW Wagner gekauft. Es war ein Vorführwagen mit 24.000 km. Ich hab zwei Jahre Garantie auf meinen kleinen...
Was kann man den tun? Kann man das Auto tauschen oder irgednwie sowas machen? Ich hab ehrlich gesagt die Schnauze voll!!
Der Verkäufer hat mir vor dem kauf nicht mal ermöglicht das Auto probe zu fahren. Ich hab ihm da blind vertraut weil er so gut poliert im Verkaufsraum stand
Bitte ganz dringend um eure Hilfe
Thx
Gruß Marcus
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ich habs dir ja schon gesagt! hol das auto nimmer aus der werkstatt bevor ned alle bekannten fehler behoben sind!
und wenn er weiter so stress macht, würd ich wandeln! aber da hilft dir dann besser ein anwalt! (und dafür solltest du alle macken mal protokollieren!)
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jetzt hat mich die gestern vom Wagner angerufen und hat gesagt das ich ihn heute hohlen kann.
Am Freitag letzte Woche haben sie mir gesagt das die Antriebswelle hin ist,
und sie sagt mir gestern am telefon das das getriebe getauscht wurde....

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Gruß Marcus
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fahr doch mal zur dekra und lass ihn checken! vielleicht können die dir was erzählen!
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24000 km ein Vorführwagen ? schon viel km für einen Vorführwagen.
Was für ein BJ: ist den der Mini, und wieviele Vorbesitzer hat der denn ?
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1 Vorbestizer (BMW Autohaus Wagner) Und BHj ist 2003
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Hi,
ich verstehe es nicht, daß man ein Auto kauft, ohne es Probe zu fahren. Würde man mir keine Probefahrt ermöglichen, so würde ich den Wagen nicht kaufen, unabhängig davon, wie schön er poliert ist.
Nun ist es aber passiert. Was also machen?
Maßgeblich ist z u n ä c h s t eure vertragliche Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Nacherfüllungspflichten des Verkäufers!
Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung verhält es sich der Gestalt, daß der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung hat. Dieses Recht geht dem Recht auf Rücktritt bzw. Minderung des Kaufpreises vor. Kann der Verkäufer die Nachbesserung nicht durchführen (egal warum), kannst Du vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis entsprechend der Mängel mindern.
Da hier schon einige erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen wurden, könntest Du (immer vorbehaltlich der vertraglichen Abrede) vom Vertrag zurücktreten (führer hieß das Wandlung).
Soweit der Verkäufer nicht dazu bereit sein sollte, empfehle ich Dir dringend anwaltlichen Beistand. Insbesondere schon deshalb, um den Abzug für die Nutzungsentschädigung so gering wie möglich zu halten.
MAW
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24000 km , wer weis wer mit dem Auto alles gefahren ist.
Da finde ich wieder meine Theorie bestätigt, keinen Vorführwagen zu kaufen. Da passt ja keiner drauf auf, und wird schon mal das letzte aus den Kisten rausgeholt. Vollbremsung , Beschleunigen bis in den Begrenzer usw.
Wenn Du Rechtsschutz hast geh zum Anwalt, ansonsten versuche so aus der Sache rauszukommen.
Ich glaube mit der Kiste wirst Du nicht mehr froh, solltest Du die Kiste behalten müssen , dann wünsche ich Dir mal viel Glück.
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Also erst mal vielen Dank für eure Hilfreichen Tips!
Ich bin da jetzt echt am verzweifeln. Werde mir mal den Vetrag richtig reinsaugen!
Könnten man meinen kleinen nicht tauschen? gegen einen anderen?
Gruß Marcus
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tauschen?? nur wenn der Verkäufer zustimmt; er es also aus "Kulanz" macht.
Einen Anspruch hast Du leider nicht.
!
MAW
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