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Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Kupplung zerbröselt
#1

Hi,

wir haben seit fast zwei Jahren einen Mini Cooper. Jetzt ging bei ca. 38 tkm das Getrieb kaputt (der 2. Gang sprang ständig raus). Wurde auf Gebrauchtwagengarantie ersetzt.

Vier Wochen nach dem Getriebetausch hat sich die Kupplung verabschiedet. Der Pedalweg zum Schleifpunkt wurde in dieser Zeit immer länger, bis die Kupplung gar nicht mehr gegriffen hat. In der Werkstatt zeigte sich, dass die Kupplungsscheibe in zentimetergrosse Stücke zerbröselt ist.

Die Werkstatt behauptet, das kommt durch einen "Schaltfehler" Devil! und wollen die Kosten nicht übernehmen.

Habt ihr da irgendwelche Erfahrung was man machen kann ?

Gruß und Danke

Tomsiggi
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#2

Hi
wie hoch sind denn die kosten für die kupplung bzw den einbau?

denn wenn die sich noch im rahmen halten, versuch doch mit der werkstatt einen vergleich zu schließen. denn vor dem hintergrund des geringen streitwerts (vermutlich unter 500,-), ist dies immer noch die beste, schnellste und günstigste variante.
im übrigen versteh ich nicht, warum die kupplung nicht beim getriebewechsel gleich mitgetausch wurde. die müssen doch gesehen haben, dass die kupplung bald den geist aufgibt. vom schalten kann es m.e. nicht kommen. vielmehr tritt ein solcher defekt durch ständig schleifende kupplung auf.

ansonsten liefe die sache nur über gutachter (ggf. im selbständigen beweisverfahren) dies bedeutet viel streß und kosten (wobei du vorkasse zu leisten hast).
sei denn du hast eine rechstschutzversicherung?! Ärger gefällig?

MAW
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#3

Tomsiggi schrieb:Hi,
Die Werkstatt behauptet, das kommt durch einen "Schaltfehler" Devil! und wollen die Kosten nicht übernehmen.
Tomsiggi

...haben die dir mal erklärt wie dieser "schaltfehler" passiert sein soll ??
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#4

@MAW,
da spricht der Fachmann ,was?
1. mit 500,- kommst du lang nicht hin!
2.bei Getriebetausch sehe ich nicht zwangsläufig,ob die Kupplung bald den Geist auf gibt.Was bei 38000km? auch unrealistisch ist!
3.Zerbröselt,kann sehr gut Schaltfehler sein.

Bitte nicht immer nur Vermutungen und Halbwissen posten.
Grüße,
Thomas
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#5

Hi,
Ich hab meinen kleinen heute wieder von BMW abgeholt.
Hab ne Niegelnagelneue Kupplung und ne neue Schwungscheibe reingebaut bekommen.
Alles auf Kulanz also Kostenlos.
Hab eigentlich noch nicht mal mehr Garantie - wegen Digi-Tec aber PSSSSSST.... Roter Teufel .
Meine OFFIZIELLE Garantie war auch schon Woche abgelaufen.
Hab jetzt 41tKM runter.

MfG
Patrick
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#6

Lieber Thomas,
ich finde es beruhigend zu wissen, daß wir jetzt mit Dir einen vereidigten Kfz-Sachverständigen in unsere Mitte haben. Sicherlich wirst Du uns in Zukunft an Deinem überragenden Sachverstand teilhaben lassen und uns mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele Diskussionen werden in Zukunft – Danke Deiner Hilfe – auf das Wesentliche verkürzt. Wahrhaftig, Dein Wissen ist eine Bereicherung für dieses Forum. Vor allem schon deshalb, weil Du so genau die Schadenshöhe beziffert hast und Du das Fahrzeug persönlich in Augenschein genommen hast (im übrigen kann die tatsächliche Schadenshöhe auch dahinstehen, da sich damit nichts an der Rechtlage ändert; allenfalls an der sachlichen Zuständikeit). Auch sind Deine umfangreichen Ausführungen zu dem sog. Schaltfehler absolut einleuchtend. Bestimmt weiß jetzt jeder, wie es zu so einem Schaden kommen konnte. Deine Ausführungen sind so detailliert und erschöpfend, daß dem nichts mehr hinzuzufügen ist. Eine echte Spitzenleistung! Zwar mag das eine oder andere Detail hinsichtlich des Schadenshergangs Dein Geheimnis bleiben, gleichwohl soll dies nicht Dein überragendes Wissen in Abrede stellen. Du weißt eben genau, wie ein Schaltvorgang die Kupplung in concreto zerstört.
Leider erfährt es der dumme Leser nicht so ganz nachvollziehbar.

Ebenso finde ich Deine Reaktion auf meine unmaßgebliche Meinung in keiner Weise überzogen. Schon deshalb nicht, weil Du so aufmerksam meinen Kommentar bzw. meine Meinung gelesen hast. Ich habe zwar "Tommsigi" eingangs nach der Schadenshöhe gefragt und demzufolge auch nur eine grobe Schätzung über die Höhe der Reparaturkosten abgegeben (dies war mit "vermutlich" gemeint; falsa demonstratio non nocet) aber sicherlich ist dies Deiner Aufmerksamkeit nur höchst ausnahmsweise entgangen (wo Du doch sonst so ein cleverer Kollege bist).

Hinsichtlich der Überprüfung der Kupplung muß ich Dir (ernsthaft) recht geben. Natürlich kann man den Zustand der Kupplung nicht von außen abschließend beurteilen. Gleichwohl erscheint es mir bei einer Fahrleistung von "nur" 38.000 km sinnvoll, die Kupplung zu demontieren und ihren Zustand zu prüfen. Insbesondere schon vor dem Hintergrund eines vorausgegangenen Getriebeschadens, bei dem die nicht auszuschließende Möglichkeit eines erhöhten Kupplungsverschleißes als Folgeschaden besteht. Der darauf verwendete Zeitaufwand ist bei bereits demontiertem Getriebe verhältnismäßig.

Schade finde ich es nur, daß Du Dich nicht zur Durchsetzung der möglichen zivilrechtlichen Ansprüche geäußert hast. Mit Deiner beispiellosen dezidierten Art der Darstellung von Problemfeldern wärst Du dem Betroffenen bestimmt auch hier eine große Hilfe. Da ich auf diesem Gebiet leider auch nur mit Halbwissen brillieren kann – wie die meisten Juristen –, wäre es mir eine große Ehre, Deine fundierte Meinung künftig einholen zu dürfen.

Kurz um, Du hast Dich m. E. ein wenig im Ton vergriffen. Wenn Du der Meinung bist, daß ich "immer" irre, so teile mir das bitte sachlich und verständlich mit. Aber bitte nicht in Form schlichter Phrasendrescherei. Diese sind selten geeignet Meinungen zu bilden oder Diskussionen voranzutreiben.

Mit Gruß an den Herrn "KFZ-Techniker-Meister"

MAW
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#7

@MAW: also ich finde der beitrag von Thomas ergänzt deinen sehr gut. du hast die juristische seite gut beschrieben, aus technischer sicht gesehen, lagst du aber etwas daneben und Thomas hat ihn diesbezüglich korrigiert. der tonfall war zwar nicht so passend, aber ich für meinen teil kann über so etwas hinwegschauen (vieleicht auch deshalb, weil ich mich selbst ab und zu im ton vergreife)

@Thomas: das halbwissen ist nicht wirklich schlimm (manchmal sogar vorteihaft) solange es als solches gekennzeichnet ist. ich finde bei MAW konnte man gut sehen, dass er diese vermutungen angestellt hat um die juristische argumentationskette zu schließen. aber es waren ALLE vermutungen, schätzungen als solche ersichtlich.
es wäre aber nett wenn du das mit den Schaltfehlern mal genauer beschreibst, wie das passiert. ich denke, dass das hier auch noch mehrere interessiert...

@beide: so jetzt gebt euch ein Kuss -chen und alles ist wieder gut! Zwinkern

mfg
Rantanplan
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#8

Schaltfehler zu erklären ist doch ganz einfach.
Du mußt nur z.B. nicht den 4.Gang treffen ,sondern den 2.Gang.
Schon wird die Drehzahl an der Kupplung ganz schön hoch.

Im übrigen bin ich kein KFZ-Sachverständiger.Ich bin eigentlich ein netter Kerl.Ich arbeite bei einer BMW -Vertretung und so gemein sind die Jungs da gar nicht.Mann kann auch ganz normal mit denen Reden.Da muß man nicht sofort mit Anwalt drohen ,oder sonst was.
BMW ist doch eigentlich recht kulant.
Wenn jetzt ein Meister bei einem BMW Händler blöd ist ,geh wo anders hin.
Ist doch ganz einfach.
Grüße,
Thomas
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#9

Tommi S schrieb:Schaltfehler zu erklären ist doch ganz einfach.
Du mußt nur z.B. nicht den 4.Gang treffen ,sondern den 2.Gang.
Schon wird die Drehzahl an der Kupplung ganz schön hoch.
aber nur von der zu hohen drehzahl sollte doch die kuppelung nicht zerbröseln können, oder? meinst du vielleicht, dass das schleifenlassen bei zu hohen drehzahlen dazu führt, das könnte ich mir noch vorstellen...

mfg
Rantanplan
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#10

@Thomas,
Du bist bestimmt ein sehr netter Kerl, aber Deinen Kommentar vom 7.8. konnte ich nicht so stehen lassen. Wohl auch nicht ganz zu unrecht, denn ich habe den Eindruck, daß Du meine Kommentare nicht sehr aufmerksam ließt. Denn das Wort Anwalt ist nie gefallen. Ich habe auch nicht dazu angeraten, irgendwelche juristische Schritte einzuleiten. Vielmehr habe ich nur versucht, einige Möglichkeiten der Schadensregulierung grob zu skizzieren. Etwas anderes würde ich schon deshalb nicht tun, weil mir der Sachverhalt weitgehend unbekannt ist. Ich kenne weder die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien noch kenne ich die näheren Umstände des Schadens. Letztlich habe ich nur versucht, die Möglichkeit eines Vergleichs mit der Werksatt hervorzuheben. Einvernehmlichen Lösungen gebe ich schon deshalb den Vorzug, weil ich überhaupt kein Freund von übereilten Klagen bin. Die "Ich-geh-sofort-zum-Anwalt" Typen sind mir zuwider. Der Gang zum Anwalt, bzw. zu Gericht sollte nur als äußerstes Mittel verstanden werden. Bedenkt man zudem das Prozeßrisiko und die Prozeßdauer (ggf. auch die sich anschließenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) sollte jedermann klar sein, daß ein gegenseitiges Nachgeben der schnellere und günstigere Weg sein könnte. Nichts anderes sieht auch der Gesetzgeber vor. Es reicht nicht recht zu haben, man muß das Recht beweisen können. Ich möchte damit auch den kleinen Exkurs beenden und zum eigentlichen Thema zurückkehren.

@Thomas und alle
Wie kann man eine Kupplung durch einen Schaltfehler beschädigen, bzw. wie zerbröselt eine Kupplungsscheibe in zentimetergroße Stücke (man müßte mal ein Foto sehen)?

• Durch ein Verschalten, z.B. vom 4. in den 2. Gang findet unstreitig eine extreme Schubbelastung statt. Regelmäßig wir dadurch aber nicht die sog. Zerplatzdrehzahl der Kupplungsscheibe überschritten, sondern eher werden die Tangentialblattfedern geknickt oder verformt. Der Belag wird dabei weniger in Mitleidenschaft gezogen. Das typische Schadensbild eines Schaltfehlers sieht also grundsätzlich anders aus.
• Dagegen ist typisch für abgeplatzte Beläge (Bild 2), daß die sog. Zerplatzdrehzahl der Kupplungsscheibe überschritten wurde. Dies geschieht aber kaum durch ein Verschalten (weil die Umdrehungszahl noch nicht ausreicht), sondern eher durch ein Fahren mit getretenem Kupplungspedal bei hoher Rollgeschwindigkeit und eingelegtem Gang. Der Motor ist also völlig unbeteiligt.
Beispiel: Motor aus, Kupplung treten, 1. Gang rein und dann den Brenner sehr flott runterfahren. Dies ist aber kein Schaltfehler im engeren Sinne, sondern vielmehr ein grober Bedienungsfehler.
• Aufgelöste bzw. verbrannte Kupplungsbeläge (Bild 1) entstehen durch:
- Ständiges Schleifenlassen der Kupplung (Bedienungsfehler! Nach meiner Beobachtung ist dies eine der häufigsten Ursachen für frühzeitigen Kupplungsverschleiß.)
- Anfahren in einem zu hohen Gang (Bedienungsfehler!)
- Mängel am Ausrücksystem
- Zu geringe Anpreßkraft
- Verölung
- Zu große Schwungradtiefe
Nur zur Klarstellung: Die obigen Weisheiten sind nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern aus einer bebilderten Infobroschüre der Firma Sachs. Leider finde ich den entsprechenden Link nicht mehr. Wer aber Interesse daran hat, dem schicke ich das Ding gerne als Pdf-File (927 KB).
Letztendlich wissen wir nicht genau, was "Tomsiggi" unter zentimetergroßen Stücken versteht. Man müßte schon mal ein Foto von der Kupplung sehen. Auch wissen wir nicht, was die Werkstatt unter einem Schaltfehler versteht. Wir wissen nicht einmal, ob es sich um eine BMW-Werkstatt oder eine freie Werkstatt handelt. Soweit es sich um eine BMW-Werkstatt handeln sollte, stimme ich hinsichtlich der Kulanzfreudigkeit Thomas zu. BMW hat sich mir gegenüber bisher immer sehr großzügig und kompetent gezeigt.
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[Bild: kupplung_2_3440600841172c855be6e.jpg]
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[Bild: kupplung_1_204662137441172c76d3d33.jpg]

MAW
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