30.04.2017, 00:12
Hermann4 schrieb:Hallo zusammen,
also ich kann nur sagen, dass ich schwer verarxxxx worden bin und zudem Mängel an der vorgenommenen Leistung bestehen. Er schuldet mir Geld, hat unzählige Male Versprechen hinsichtlich Regulierung abgegeben und nicht eingehalten und ist selbstverständlich nicht mehr erreichbar.
Wer sich in punkto Klage anschließen möchte (mögliche strafbare Handlungen sind im Nachhinein ggfs. besser anzubringen wenn mehrere "Geschädigte" vorhanden sind) gerne Nachricht an mich.
Mfg
Hermann
hi..
kotzt mich an sowas zu lesen!
hier mein tipp;
keine klage, weil es zu lange dauert und kostet
eher ein gerichtliches mahnverfahren (online aisfüllen und ausdrucken +abschicken) einleiten, um ein vollstreckbaren titel so schnell wie möglich zu bekommen (ca 1monat dauer) sonst mit klage 2monate und kostet das 6fache ohne anwaltskosten
ist der vollstreckungsbescheid da, dann zwangsvollstreckung einleiten..am erfolgreichsten ist die fähndung beim arbeitgeber oder kontopfändung am erfolgreichsten
gruss