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Wechsel von 15 Zoll auf 16 Zoll Felgen
#11

Gut möglich dass eine unqualifizierte Verwaltungskraft von Dir mehr Papiere sehen wollte als vorgesehen (ich habe es selber schon erlebt, dass ich über die einschlägigen Vorschriften besser Bescheid wusste als die deshalb unwillige Behördentante), aber korrekt ist das nicht. Googel mal, dann wirst Du feststellen, dass die COC bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht notwendig ist. Egal ob Du die Seiten der Versicherer von Allianz über HUK bis XYZ, Behördenseiten oder den Automobilclubs ansiehst, überall ist es dasselbe: Kein COC notwendig.


Gruß Michael
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#12

Bei einem gebrauchten Fahrzeug, welches bereits in D zugelassen war, ist bei der erneuten Zulassung kein COC notwendig.

Bei einem gebrauchten Fahrzeug aus dem europäischen Ausland ist zur erstmaligen (!) Zulassung in D ein COC erforderlich.
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#13

Michael, ich glaub es dir sehr gerne, aber wenn ich in an einem Freitag um halb zwölf in einer Zulassungsstelle aufschlage, die nur bis zwölf Uhr geöffnet hat (Servicewüste D-Land lässt grüßen), weil das Einschreiben mit den Papieren nun mal nicht eher hier war, dann diskutiere ich nicht mit subalternen Behördenmitarbeitern. Ich will dann einfach meinen Kram erledigt haben, sonst nichts. Es stimmt, auf der Webseite meiner Zulassungsstelle wird keine Vorlage des COC gefordert. Sehen wollte Fräulein Pingelig es trotzdem. So what.
So oder so finde ich es essentiell, im Besitz des EWG-Papiers zu sein, schon weil da Dinge drin stehen, die mich interessieren. Ohne das kaufe ich gar nicht erst ein Auto. Ein Problem ist das nicht, jeder anständige Händler liefert es ja mit.
Lasst uns nicht weiter im Kreis drehen. Die Frage des TE ist ja geklärt. Ich frag mich, ob er sich schon gefragt hat, welche Reifen drauf sollen auf die Twinspoke. Das finde ich viel spannender.
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#14

Das hätte jeder von uns genauso gemacht. Sie will das Ding sehen? Bitte sehr. Aber deshalb ist es trotzdem nicht richtig. Ich nehme z. B. auch für Abmeldungen stets die Zulassungsbescheinigung II mit, weil ich schon mal an eine Tante geraten bin, die meinte, für die Abmeldung unbedingt die ZB II sehen zu müssen. Da lass ich ihr den Spaß und fertig.

Es gab aber einen anderen Fall, wo ich mich mit der Hinzuziehung von Vorgesetzten durchgesetzt habe: Ich wollte ein völlig legales Leichtkraftradkennzeichen mit nur 200 mm Breite gestempelt haben. Es entsprach in allen Punkten den Regelwerken und war mit Stempel von einem zugelassenen Kennzeichenhersteller gefertigt worden. In der Zulassungsstelle kannten sie aber nur 240 und 255 mm Breite... Die ist aber nirgends gefordert, lediglich die Zeichenbreite und die Zwischenräume sind definiert.

Ich habe mich am Ende durchgesetzt (das Recht war ja auch meiner Seite), aber es war schon ein irrer Aufwand.

Merke: Nur weil jemand bei einer Behörde arbeitet muss er oder sie noch lange keine Ahnung von den Regelwerken haben.


Gruß Michael


P.S.: Das COC ist auch für andere Zwecke extrem wichtig: Ohne kann das Auto nämlich nicht in anderen europäischen Ländern zugelassen werden. Das kann bei einem späteren Verkauf wichtig sein. In weniger als einer 3/4 Stunde ist man von hier in den Niederlanden oder Belgien - die Niederländer und Belgier kaufen gebrauchte Fahrzeuge auch hier.
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