Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum benutzt Cookies um Deine Login-Informationen zu speichern, falls Du hier registriert bist oder von Deinem letzten Besuch, falls Du nicht registriert bist. Cookies sind kurze Textdateien, die auf Deinem Computer/Gerät gespeichert werden; die Cookies, die von diesem Forum erstellt werden, können nur hier benutzt werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Unsere Cookies speichern Informationen zu den von Dir gelesenen Themen. Durch den Zugriff auf diese Internetcommunity schließt du einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber dieser Community und erklärst dich mit den hier abgebildeten Regeln und der Datenschutzerklärung einverstanden. Wenn du mit unseren Regeln oder der Datenschutzerklärung nicht einverstanden bist, darfst du die Community nicht mehr betreten oder sie nutzen. Bitte bestätige die Frage, ob Du Cookies annimmst oder ablehnst.

Unabhängig von dieser Auswahl wird trotzdem ein Cookie in Deinem Gerät gespeichert, um Dir diese Frage beim nächsten Besuch nicht noch einmal zu stellen. Du kannst die Cookie Einstellung jederzeit über den Link in der Datenschutzerklärung ändern.

Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Mini Cabrio - Verdeck geht nicht auf!!!!
#11

... auch mein Cabrio hat diesen Fehler. Ich habe es bereits bemängelt und mein Händler hat es selber festgestellt.

Leider ist seit dem das Wetter schlecht Traurig

Viel größer sind die Probleme der Scheuerstellen von innen nach außen. Mein blaues Verdeck hat außen überall weiße Flecken davon. Sieht sehr unschön aus.
Zitieren
#12

Das Problem mit den Scheuerstellen (helle Flecken) wird im englischen Forum heiß diskutiert:

http://www.mini2.com/forum/showthread.php?t=67138
Zitieren
#13

Das ist der OBERHAMMER!!!
Mir graut schon vor meinem Cabrio, welches ich in KW 43/44 erhalten soll.

Vielleicht ist bis dahin schon einiges gefixt??

Gruß
JoE
Zitieren
#14

Zitat:Vielleicht ist bis dahin schon einiges gefixt??
Angeblich ja. Ich bekomme mein Cabrio übrigens auch in KW44. [Bild: auto.gif]
Zitieren
#15

Mittlerweile steht mein Mini beim Händler und der versucht das Problem zu lösen (ob er es schaffen wird????).

In der Zwischenzeit habe ich ein Leihfahrzeug (auch Mini Cabrio) bei dem auch das Dach nicht richtig funktioniert. Es blieb beim Öffnen auf "halber Strecke" stehen und lies sich auch nicht mehr schließen.
Nach einem Anruf in der Werkstatt musste ich erfahren, dass auch dieses Problem schon häufig aufgetreten ist.

"Öffnen Sie den Kofferraum, entriegeln Sie die Halter links und rechts, rütteln Sie mal kräftig...."

"Haben Sie ein Klack-Geräusch gehört? Ja, dann geht's jetzt wieder."

Aber ich hab' noch viele anderere Mängel:
  • - Kofferaumklappe schließt nicht richtig, die linke Ecke steht ca. 1 cm weiter ab als die rechte
  • - Die Chromblende um das linke Vorderlicht war bei der Auslieferung bereits total verkratzt
  • - Die Ausschnitte für die Kopstützen in den Sitzbezügen sind viel zu groß, so dass der Schaumstoff rundum (ca. 0,5 cm) sichtbar ist
  • - Das Verdeck sieht nach 10 x öffnen bereits aus, als wäre es schon 5 Jahre alt
  • - Der Rückwärtsgang geht oft nur nach Zwischengas rein
  • - Der Verbrauch liegt bei 14,9 Liter im Drittelmix. Der Bordcomputer zeigt sogar 15,1 Liter!!!!
und so weiter und so weiter......

Ich werden den Eindruck nicht los, dass das Cabrio eine Fehlkosntruktion und die Verarbeitung "unter aller Sau" ist. (Vielleicht hat Microsoft daran mitentwickelt Twisted Devil ). Da einige der genannten Mängel auch beim Leihfahrzeug da sind, schließe ich mal aus, dass ich nur ein Montagsauto erwischt habe...die zahlreichen Beiträge im Forum zeigen mir auch, dass ich nicht allein bin Sad obwohl mich das wenig tröstet bei einem Kaufpreis von über 25.000 €.

Ich werde auf jeden Fall versuchen, die Kiste an den Händler zurückzugeben und mir dann ein japanisches Auto kaufen....
Zitieren
#16

Du hast ja wirklich alle Mängel die man beim Cabrio haben kann eek! eek! eek! hab die Mängel schon von anderen gehört aber nie alle bei einem !!!
Hast du nen Vorführer gekauft ?!?! Der blaue den ich zur Probefahrt war auch ziemlich schnell mit weißen Flecken am Verdeck versehen.

Bei meinem Schwarzen Dach hab ich nur ganz leichte Andeutungen von Scheuerstellen aber nur wenn man weiß wo die Scheuerstellen sitzen. Ansonsten keine Mängel und schlechte Verarbeitung...echt Glück gehabt.

Tut mir echt Leid für dich...iss so ein schönes Auto wenns in Ordnung ist...
Zitieren
#17

Posten im Forum nur diejenigen, die Probleme ohne Ende haben? Nicht, daß ich falsch verstanden werde, natürlich ist so ein Forum auch dafür da, aber speziell zum Cabrio finde ich hier selten etwas Positives.
Bin selbst seit 2. Juli stolzer Besitzer eines Cooper Cabrio und -nach einem ersten Werkstattbesuch- sehr angetan von dem Kleinen. Zu den hier angesprochenen Fehlern: Probleme mit dem Öffnen des Daches hatte ich nicht. Scheuerstellen sind kaum zu sehen, habe dennoch vorsichtshalber reklamiert. Klappern im (bei mir rechten) Dachholm wurde abgestellt, Heckklappe wurde eingestellt, schließt jetzt "normal" und liegt rundum gleichmäßig an. Verbrauch bei mittlerweile 5.000 Km knapp unter acht Litern im Schnitt.


Bogo
Zitieren
#18

Ich wollte Euch auf dem Laufenden halten:

Mein MINI CABRIO steht seit einer Woche in der Werstatt. Die Probleme konnten nur zum Teil gelöst werden. Das Dach funktioniert immer noch nicht!!!

Aber das Beste kommt jetzt:
Während des Werkstattaufenthalts meines MINIs habe ich vom Händler ein baugleiches Cabrio bekommen. Bei diesem tritt das "Dach-Problem" ebenfalls auf, sogar noch viel schlimmer. Das Dach öffnet sich bis zur Hälfte, dann bleibt es regungslos stehen....Anfänglich konnte das Problem durch "Rütteln am Sensor" (Kofferuam auf, Hebel links und rechts öffnen, Rütteln an der Hutablage) gelöst werden. Gestern abend war dann aber Schluß...nix geht mehr!
Mittlerweile steht auch dieses CABRIO in der Werstatt Devil! .

Ich habe meinem Händler (Automobile Wölfle, Lindau und Wangen im Allgäu) heute morgen den Schlüssel auf den Tisch geknallt und verlangt, dass er diese "Schei...karre" zurücknimmt. Er weigert sich immer noch. Somit geht's jetzt zum Anwalt und ich werde die Rückabwicklung einklagen....

Schade, dass BMW "Freude am Fahren" so umsetzt.

Ich kann nur alle davor warnen, ein MINI CABRIO zu kaufen. Es ist zwar ein schönes Auto und es macht tierisch Laune (wenn's funktioniert), aber € 25.000 sind für diese Fehlkonstruktion einfach zuviel!
Zitieren
#19

Stefan schrieb:Ich wollte Euch auf dem Laufenden halten:

Mein MINI CABRIO steht seit einer Woche in der Werstatt. Die Probleme konnten nur zum Teil gelöst werden. Das Dach funktioniert immer noch nicht!!!

Aber das Beste kommt jetzt:
Während des Werkstattaufenthalts meines MINIs habe ich vom Händler ein baugleiches Cabrio bekommen. Bei diesem tritt das "Dach-Problem" ebenfalls auf, sogar noch viel schlimmer. Das Dach öffnet sich bis zur Hälfte, dann bleibt es regungslos stehen....Anfänglich konnte das Problem durch "Rütteln am Sensor" (Kofferuam auf, Hebel links und rechts öffnen, Rütteln an der Hutablage) gelöst werden. Gestern abend war dann aber Schluß...nix geht mehr!
Mittlerweile steht auch dieses CABRIO in der Werstatt Devil! .

Ich habe meinem Händler (Automobile Wölfle, Lindau und Wangen im Allgäu) heute morgen den Schlüssel auf den Tisch geknallt und verlangt, dass er diese "Schei...karre" zurücknimmt. Er weigert sich immer noch. Somit geht's jetzt zum Anwalt und ich werde die Rückabwicklung einklagen....

Schade, dass BMW "Freude am Fahren" so umsetzt.

Ich kann nur alle davor warnen, ein MINI CABRIO zu kaufen. Es ist zwar ein schönes Auto und es macht tierisch Laune (wenn's funktioniert), aber € 25.000 sind für diese Fehlkonstruktion einfach zuviel!

Guten Morgen
tut mir leid für Deine großen Probleme. aber ich wollte Dir noch sagen bevor Du jetzt zum Rechtsanwalt läufst (ich hoffe Du bist Rechtschuzversichert)
Erkundige Dich wie Du Deinen Wagen an besten zurück geben kannst..Ich habe zwei Audi 's gewandelt erfolgreich ohne Rechtsanwalt...
Du weißt, daß Du Deinem Händler mindestens drei Versuche geben mußt um die Schäden zubeheben...
Auch ist Dein Händler der Ansprechpartner und nicht Mini oder BMW der Händler bekommt nur eine Pauschale von `BMW oder Mini als Ausgleich bei einer Wandlung wenn BMW also das Werk den Daumen hoch macht wenn nicht dann würde der Händler selbst auf den Kosten sitzen bleiben ..




Hier mal ein ganzer Auszug :Wandlung bei Neu- und Gebrauchtwagen

Meist freudestrahlend übernimmt man seinen Neuwagen oder auch den neuen Gebrauchten.
Umso größer ist dann der Ärger, wenn man feststellen muss, dass das Auto Mängel hat, von denen man nichts wußte.
Noch größer wird der Ärger, wenn man wegen des selben Fehlers immer wieder in die Werkstatt muss. Nach einigen Werkstattbesuchen liegen dann die Nerven blank und man möchte das Auto am liebsten zurückgeben und sein Geld wiederhaben.
Wann aber hat man das Recht auf eine Wandlung des Kaufvertrages?

Wandlung des Kaufvertrages
Der Käufer gibt das mängelbehaftete Auto zurück und erhält dafür den Kaufpreis zurück abzüglich der erfolgten Nutzung oder ein neues bzw. gleichwertiges Auto.

Die Wandlung ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Bevor der Kaufvertrag gewandelt werden kann, muss der Händler die Chance erhalten, den oder die Mängel zu beseitigen. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Beseitigung des gleichen Mangels, hat der Käufer ein Recht auf Wandlung.

Bei geringen Mängeln ist eine Wandlung von Rechts wegen nicht vorgesehen. Vorrang vor der Wandlung haben die Reparatur und der Austausch von defekten, mangelhaften Teilen.

Völlig kostenneutral ist die Wandlung jedoch nicht, denn der Käufer und Nutzer des Wagens muss für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung zahlen, das sind in der Regel 0,4% bis 0,67% des Fahrzeugwertes mit dem Mangel pro angefangenen Tausend Kilometer.
Vorgaben des Gewährleistungsrechts

Egal, ob ein Kaufvertrag über ein Auto, eine Waschmaschine oder ein Werkvertrag über eine Autoreparatur abgeschlossen wird, der Konsument hat Anspruch auf fehlerfreie Ware bzw. eine mangelfreie Leistungserbringung.
Weist der Vertragsgegenstand trotzdem einmal einen Mangel auf, so hat der Verkäufer Vertragspartner dafür einzustehen. Voraussetzung für einen Anspruch aus der Gewährleistung ist aber das Vorhandensein eines Mangels bei Übergabe des Produktes oder der Fertigstellung der Dienstleistung.
Wann ist ein Produkt mangelhaft?
Entspricht das Produkt nicht dem Vertrag, so gilt es als mangelhaft.
Vertragsinhalt sind aber nicht nur ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften, daneben muss die Sache auch die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen oder einem Muster entsprechen. Von Bedeutung für die Vertragsgemäßheit kann auch die Werbung für das Produkt sein.
Gewährleistung ist nicht Garantie!
Oft verwechselt werden Ansprüche aus Gewährleistung mit jenen aus einer Garantie. Wichtigster Unterschied: Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich garantiert und kann gegenüber einem Verbraucher nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers.
Welche Ansprüche stehen dem Käufer laut Gewährleistungsrecht zu?
Die Ansprüche aus der Gewährleistung haben sich gegenüber den bisherigen Regelungen nicht geändert.

Es sind dies
- Nachbesserung (Reparatur),
- Austausch von Teilen,
- Preisminderung,
- Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages).
Wann ist Preisminderung oder Wandlung machbar?
Preisminderung oder Wandlung kann nur dann verlangt werden, wenn
- die Reparatur oder der Austausch unmöglich sind oder
- für den Verkäufer/Händler/Hersteller einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Käufer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;
- der Verkäufer/Händler/Hersteller die Reparatur/Nachbesserung oder den Austausch verweigert,
- nicht in angemessener Frist vornimmt
- oder die Reparatur 2x misslingt,
- die Nachbesserung/Reparatur oder Austausch für den Konsumenten mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären

Der Konsument hat die Wahl, ob er eine Preisminderung oder die Wandlung in Anspruch nehmen will!

Bei geringfügigen Mängeln kann keine Wandlung begehrt werden, wohl aber die anderen erwähnten Ansprüche: Austausch der defekten Teile, Reparatur oder Preisminderung.

Der Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich unabhängig vom bezahlten Kaufpreis. So hat der Händler auch für Sonderangebote und für Ausverkaufware Gewähr zu leisten.
Wandlung bei Gebrauchtwagen
Nur der Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Händler führt dazu, dass der Kauf unter das Gewährleistungsrecht fällt. Bei einem Kauf von einer Privatperson gibt es keine Gewährleistung von rechts wegen, da es sich um einen Privatvertarg handelt.

Bei Gebrauchtwagen wird die Gewährleistungszeit in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe exisitert hat. Bei gerichtlichen Streitigkeiten gehen die Gerichte in der Regel davon aus, dass der Mangel schon exisiterte, wenn der Händler nicht wirklich das Gegenteil beweisen kann.
Allerdings werden reine Verschleißteile aus der Gewährleistungspflicht herausgenommen.

Was eine mögliche Wandlung anbelangt, so gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie bei Neuwagen. Ist also bei einem immer wieder auftretenden Mangel eine Reparatur bereits zweimal fehlgeschlagen, hat der Kunde ein Recht auf Wandlung.
Fazit
Die Wandlung sollte möglichst immer nur das letzte Mittel sein, denn bedingt durch den finanziellen Abzug der bisherigen Nutzung bekommt man eben nicht den vollen Kaufpreis zurück bzw. wenn man ein neues Auto für sein zurückgegebenes erhält, muss man doch auch dafür wieder etwas bezahlen.


Uns ganz Wichtig :Völlig kostenneutral ist die Wandlung jedoch nicht, denn der Käufer und Nutzer des Wagens muss für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung zahlen, das sind in der Regel 0,4% bis 0,67% des Fahrzeugwertes mit dem Mangel pro angefangenen Tausend Kilometer.

Viel Glück
Zitieren
#20

Hi Stefan

Erstens: Melde dich doch bitte mal an.

Zweitens: Gleich die Leute vor einem Mini Cabrio zu warnen, "nur" weil du Probleme hast finde ich nicht fair.

Drittens: Du wirst in keinem Forum Post`s finden, wie z.B. Bei meinem Auto funktioniert alles prima oder Mein Wagen hat keinen Fehler.

Ein Forum ist nunmal auch dazu da, Fehler bekannt zu machen.

Das bedeutet aber nicht das es nur Fehler gibt.

Gib der Werkstatt doch ermal eine Chance.

MfG

KaJu

PS: Meiner kommt ja erst noch, vielleicht habe ich ja die selben Problem (wills aber nicht hoffen)

Jetzt ohne Mini.Peitsche
Dafür Audi S5 Cabrio quattro.eek!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste
Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand