02.04.2018, 20:12
unter C1 //
"...werden. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem Abdruck der ABE bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbags hinweist, ist für den jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen."
Du brauchst einen Zettel wo drauf steht, die Airbags wurden fachgerecht stillgelegt. (BMW würde ich da mal fragen)
"Bei Sitzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich."
Steht doch quasi direkt drin, der Sitz ist NUR für den Fahrersitz im Mini zulässig.
So das ist der Weg mit der ABE.
Du kannst zu einem TÜV Prüfer vom TÜV Rheinland gehen und dieser kann dir, wenn er das möchte und für sicher empfindet, diesen Sitz in deinen Mini eintragen im Rahmen Begutachtungen gemäß § 21 StVZO (Vollabnahmen).
Ich hatte damals meine Poles über eine Firma eintragen lassen.
"...werden. Ein Nachweis über die von der Fachwerkstatt durchgeführten Arbeiten ist gemeinsam mit dem Abdruck der ABE bei der Abnahme des Einbaus vorzulegen. Ein sinnfälliges Piktogramm, das auf die Stilllegung des Seitenairbags hinweist, ist für den jeweiligen Sitzplatz gut erkennbar in geeigneter Weise anzubringen."
Du brauchst einen Zettel wo drauf steht, die Airbags wurden fachgerecht stillgelegt. (BMW würde ich da mal fragen)
"Bei Sitzbelegungserkennung im Originalbeifahrersitz ist nur der Austausch des Fahrersitzes möglich."
Steht doch quasi direkt drin, der Sitz ist NUR für den Fahrersitz im Mini zulässig.
So das ist der Weg mit der ABE.
Du kannst zu einem TÜV Prüfer vom TÜV Rheinland gehen und dieser kann dir, wenn er das möchte und für sicher empfindet, diesen Sitz in deinen Mini eintragen im Rahmen Begutachtungen gemäß § 21 StVZO (Vollabnahmen).
Ich hatte damals meine Poles über eine Firma eintragen lassen.