14.05.2018, 19:34
Ich hab das Thema - Deiner Überschrift entsprechend - in die 3. Gen. verschoben
Ich könnte mir vorstellen, daß Du bei einer Leistungssteigerung zum TÜV mußt und anschließend zur Zulassungsstelle für eine neue, aktualisierte Zulassungsbescheinigung, und damit sollte auch die Versicherung informiert und angepaßt werden.
Wenn die Regularien mittlerweile anders sind, bitte gerne um Gegendarstellungen.
Ich könnte mir vorstellen, daß Du bei einer Leistungssteigerung zum TÜV mußt und anschließend zur Zulassungsstelle für eine neue, aktualisierte Zulassungsbescheinigung, und damit sollte auch die Versicherung informiert und angepaßt werden.
Wenn die Regularien mittlerweile anders sind, bitte gerne um Gegendarstellungen.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"