20.05.2019, 15:32
(20.05.2019, 11:05)Mike schrieb: In der zweiten Zeile unter der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht Fahrzeugschein. Demnach ist dies ein gültiger Begriff, der auch weiterhin für diesen Wisch verwendet werden kann. Unabhängig von den Änderungen bei den Infos zu den erlaubten Reifenformaten.
Du hast meine Intention nicht verstanden. Es geht mir nicht um den Begriff als solchen, sondern um den Unterschied zwischen dem alten Fahrzeugschein und der (nicht mehr ganz so) "neuen" Zulassungsbescheinigung, die im Gegensatz zu ersterem eben nicht mehr alle Formate aufführt, denn genau das ist hierbei der entscheidende Punkt. Also nicht gleich Klugscheißere unterstellen, wenn dir jemand lediglich helfen will.