14.07.2019, 17:15
(14.07.2019, 11:22)Retro schrieb: ... Solche Dinger nicht zu erlauben ist daher aus technischer Sicht zweifelsfrei sinnvoll. ...
Die technische Sicht ist die eine Seite, verboten wurden sie wegen der Unfallgefahr, wenn z. B. Kinder, Hunde oder wer/was auch immer an die sich drehenden Blenden kommen.
Bei einer beweglichen Radnabenblende besteht diese Gefahr nicht. An einem parkenden Mini finde ich den rundum waagerecht ausgerichtete Schriftzug ganz "nett", aber bei einem fahrenden vermisse ich die dynamische Drehung.