26.09.2019, 13:30
Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...
Dein Auto wird als Typschlüssel nur Nullen zugeteilt bekommen und damit gilt die Betriebserlaubnis nicht für Deinen Wagen. Da aber die Sachverständigen vom TÜV in den alten und der DEKRA in den neuen Bundesländern das wissen, wird Dir Dein Sachverständiger die Scheinwerfer vermutlich eintragen und schon ist das Problem gelöst. Das liegt aber im Ermessen des Sachverständigen. Deshalb ist es bei solchen Fällen immer ganz gut schon vor der Abnahme mit Deinem zuständigen Mann zu sprechen.
Gruß Michael
Dein Auto wird als Typschlüssel nur Nullen zugeteilt bekommen und damit gilt die Betriebserlaubnis nicht für Deinen Wagen. Da aber die Sachverständigen vom TÜV in den alten und der DEKRA in den neuen Bundesländern das wissen, wird Dir Dein Sachverständiger die Scheinwerfer vermutlich eintragen und schon ist das Problem gelöst. Das liegt aber im Ermessen des Sachverständigen. Deshalb ist es bei solchen Fällen immer ganz gut schon vor der Abnahme mit Deinem zuständigen Mann zu sprechen.
Gruß Michael