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Hallo Zusammen,
wir haben uns einen Mini One Bj 2010 95 PS zugelegt, dieser war orig. auf 15 Zoll R100 5-Spoke Spooler.
Jetzt möchte ich dem im Sommer R119 6 Star TwinSpoke aufziehen.
Im Brief ist 175 65 R 15 Reifengröße eingetragen.
Benötige ich eine ABE etc. oder braucht man diese nicht da orig.?
Leider habe ich in der Suche nichts gefunden.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
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Die sollten in der BE beim KBA eingetragen sein, d. h. kaufen, montieren, fertig. Es sind für Dein Modell sogar 17"er eintragungsfrei. Natürlich nur die von Mini, bei anderen Felgen braucht man eine ABE.
Gruß Michael
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Im Brief ist nur die Mindestgrösse eingetragen, alle weiteren Freigaben seitens MINI sind im weissen COC-Dokument eingetragen.
Ein Tipp ist auch der Aufkleber für den Reifenfülldruck im Türausschnitt.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung
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Vielen Dank für eure rasche Rückmeldung, ein COC habe ich leider nicht, gibt es so etwas hier im Forum oder benötige ich diese evtl. gar nicht.
VG
Alex
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Das weisse DIN A4 COC Doku ist Teil der Fzg-Papiere und idR bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Aber ist nicht jede Behörde ein bischen anders ?
Ersatz bekommst Du nur über MINI.
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Solange es sich nicht um das eher seltene dezidierte Minimalism-Sparmodell handelt sind auch die 16"- und 17"-Serienformate zugelassen. In der Zulassungsbescheinigung ist immer nur beispielhaft eine einzige Reifengröße aufgeführt, meist ist es die kleinste. Den EWG-Wisch hat dir der Verkäufer mitzuliefern. Bei uns ist dessen Vorlage sogar zwingend für die Zulassung. Du kannst sie auch von BMW anfordern.
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(03.11.2019, 14:47)alfshumway schrieb: Das weisse DIN A4 COC Doku ...
Ersatz bekommst Du nur über MINI.
... und diese Konformitätsbescheinigung (COC) kostet richtig Geld!
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Das COC wird nur bei der Erstzulassung benötigt. Zwei Fälle kann man dabei unterscheiden:
a.) EU-Fahrzeug: Anhand der COC wird eine eine Zulassungsbescheinigung Teil II (das DIN A4 Blatt, das den früheren Kraftfahrzeugbrief ersetzt hat) ausgestellt. Das COC bekommt bei der Zulassung einen Stempel mit dem Hinweis auf die erfolgte Zulassung und die Nummer der ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II. Danach wird das COC für die normalen Zulassungsvorgänge nicht mehr benötigt.
b.) Reguläres Fahrzeug für den deutschen Markt: Auf der COC ist die Nummer des "Kraftfahrzeugbriefes" vom Importeur respektive Hersteller aufgedruckt (obwohl es den Kraftfahrzeugbrief gar nicht mehr gibt, steht das tatsächlich so auf der COC). Das COC ist zwar zur Zulassung vorzulegen, aber es wird damit nichts gemacht, es kommt auch kein Stempel drauf oder etwas in der Richtung. Auch hier gilt: Danach wird das COC für die normalen Zulassungsvorgänge nicht mehr benötigt.
Das COC (auf deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) sollte man trotzdem aufbewahren, denn es stehen u. a. alle erlaubten Rad- und Reifengrößen drin...

An-, Ab- und Ummelden kann man das gebrauchte Fahrzeug ohne COC. Wenn es vorher schon mal in Deutschland zugelassen war, klar.
Gruß Michael
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(03.11.2019, 16:14)ichweißeswirklichnicht schrieb: Den EWG-Wisch hat dir der Verkäufer mitzuliefern. Bei uns ist dessen Vorlage sogar zwingend für die Zulassung.
Das gilt für jedes Neufahrzeug. Beim deutschen Fahrzeug bekommt man sozusagen aus Tradition zusätzlich zur COC die Zulassungsbescheinigung Teil II als Ersatz für den früheren Brief dazu. Beim EU-Fahrzeug bekommt man dagegen nur die COC. Wichtig: Kein für die EU vorgesehenes Neufahrzeug kommt ohne COC! Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es, aber nicht ohne COC.
Gruß Michael
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Als ich den Cooper zugelassen habe (gebraucht) wollte die Dame auch das COC sehen. Da ich es dabei hatte wars kein Problem.
Ob es Unterschiede je nach Bundesland und/oder Kreis gibt weiß ich nicht. Von anderen Dingen (neuen Perso beantragen) ist
man regionale Unterschiede gewohnt.
Wie auch immer, auf einen normalen R56 One kann man alle orig. Mini-Räder schrauben, die für R55/56/57/58 zugelassen sind.
Nur für Cooper S und JCW gelten bremsengrößenbedingt gewisse Einschränkungen, die zu bekakeln hier zu weit führen würde.
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