03.11.2019, 16:34
(03.11.2019, 16:14)ichweißeswirklichnicht schrieb: Den EWG-Wisch hat dir der Verkäufer mitzuliefern. Bei uns ist dessen Vorlage sogar zwingend für die Zulassung.
Das gilt für jedes Neufahrzeug. Beim deutschen Fahrzeug bekommt man sozusagen aus Tradition zusätzlich zur COC die Zulassungsbescheinigung Teil II als Ersatz für den früheren Brief dazu. Beim EU-Fahrzeug bekommt man dagegen nur die COC. Wichtig: Kein für die EU vorgesehenes Neufahrzeug kommt ohne COC! Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es, aber nicht ohne COC.
Gruß Michael