03.11.2019, 20:54
Bei einem gebrauchten Fahrzeug, welches bereits in D zugelassen war, ist bei der erneuten Zulassung kein COC notwendig.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug aus dem europäischen Ausland ist zur erstmaligen (!) Zulassung in D ein COC erforderlich.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug aus dem europäischen Ausland ist zur erstmaligen (!) Zulassung in D ein COC erforderlich.