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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Ende des Leasings. Dies steht bei mir bald an...mein Mini ist nun mittlerweile für 6 Jahre geleast und das Leasingende naht.
Ich habe beim gleichen Händler nun auch einen neuen Mini bestellt und warte nun auf ihn

.
Kann mir jemand Erfahrungswerte nennen, wie es beim Leasingende zugeht? Sprich, was muss man zahlen, was nicht? Ich zahle ja den Leasingbetrag für die Abnutzung. Ich habe z. B. an der Fahrerseite kleinere Kratzer, da mir beim Supermarkt vermutlich jemand mit den Einkaufswagen dran gekommen ist...sind ganz kleine feine, aber man sieht sie.
Kleinere Steinschläge habe ich auch...hatte auch mal einen Steinschlag in der Scheibe, diesen habe ich bei Carglas reparieren lassen, doch der letzte TÜV meinte, dass ich einen Steinschlag in der Schreibe habe. Ist aber auf der Beifahrerseite. Sieht man nun wohl wieder....
Sind dies Schäden, welche ich zahlen muss?
Was würdet Ihr mir raten? Smart Repair oder so lassen?
Danke Euch schon mal
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Das handelt jedes Autohaus etwas anders, aber mal als Grundsatz:
Du triffst dich mit deinem Verkäufer und besprichst das. Gebrauchsspuren darf das Auto ja haben. Und Smart Repair wäre grundsätzlich i.O falls du selbst es machen lassen möchtest.
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Wenn dein Händler eine Vorabbewertung anbietet, würde ich diese wahrnehmen. Da könnt ihr vorm Leasingende schauen, was euch ggf erwartet und reagieren.
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ok, danke Euch...dann mal schauen, was dabei rauskommt, wenn ich den Mini zurück gebe
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Das solltest du sinniger weise vorher klären

. Ist nur ein Gespräch kostet nichts. Außer du hast vor nur abzustellen willst vorher nicht mit deinem Verkäufer oder dem Autohaus keine zusätzlichen Kontakte führen.

. Aber dann kann es auch schwieriger werden. Manche Händler verhalten sich dann etwas wirtschaftlich orientierter.
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keine Sorge, habe schon mit dem Händler gesprochen und dadurch, dass ich einen neuen direkt bei der Übergabe abnehme, sind sie kulanter
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(09.01.2020, 19:08)sfo78 schrieb: ...
Ich habe beim gleichen Händler nun auch einen neuen Mini bestellt und warte nun auf ihn
.
Kann mir jemand Erfahrungswerte nennen, wie es beim Leasingende zugeht? ... Ich habe z. B. an der Fahrerseite kleinere Kratzer, da mir beim Supermarkt vermutlich jemand mit den Einkaufswagen dran gekommen ist...sind ganz kleine feine, aber man sieht sie.
Kleinere Steinschläge habe ich auch ...
(22.01.2020, 11:49)sfo78 schrieb: ... habe schon mit dem Händler gesprochen und dadurch, dass ich einen neuen direkt bei der Übergabe abnehme, sind sie kulanter 
Dann sei froh !!!
Mir ist das interne Vorgehen einer BMW-/Mini-Niederlassung bei der Rücknahme von Leasingfahrzeugen bekannt, was den Karosserie-/Lackbereich betrifft. Da wird akribisch mit spezieller Beleuchtung das gesamte Fahrzeug rundum abgesucht und auch die kleinsten Unebenheiten/Beschädigungen werden dokumentiert. Ich habe mich jahrelang nebenbei im Karosseriebereich (Unfallschadenbeseitigung) betätigt und ein sehr gutes Auge auch für kleinere Schäden, aber über die dort gesehenen Maßnahmen war ich schon ziemlich überrascht, fast sprachlos.
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Nun ja, also alles darf der Händler ja nicht bemängeln...man nutzt das Fahrzeug ja und zahlt dafür ja die Rate
Laut Gesetz ist es auch geregelt, was als Schaden zählt und was nicht
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(22.01.2020, 16:05)sfo78 schrieb: Laut Gesetz ist es auch geregelt, was als Schaden zählt und was nicht
Was fürn "Gesetz"? Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt allenfalls Präzedenzfälle und Urteile, auf die man sich ggf. berufen könnte. Aber jeder Fall ist anders.
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(22.01.2020, 16:40)ichweißeswirklichnicht schrieb: (22.01.2020, 16:05)sfo78 schrieb: Laut Gesetz ist es auch geregelt, was als Schaden zählt und was nicht
Was fürn "Gesetz"? Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt allenfalls Präzedenzfälle und Urteile, auf die man sich ggf. berufen könnte. Aber jeder Fall ist anders.
sfo78 meint vermutlich § 538 BGB (Abnutzung einer Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch). Darin heißt es, dass Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht durch Mieter nicht zu vertreten sind. Steinschläge sind z.b. beim Betrieb eines KFZ nicht völlig zu vermeiden und dürfen daher dem Leasingnehmer nicht in Rechnung gestellt werden, sofern sie sich im üblichen Rahmen bewegen.
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