01.03.2020, 00:23
Heute gekauft? Von privat? Dann hat der Verkäufer vmtl. im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen (falls er es versäumt haben sollte ist er auch als Privatmann gewährleistungspflichtig). Vor allem aber schließt selbst ein Gewährleistungsausschluss eine Mangelhaftung nicht grundsätzlich aus, nämlich bspw. dann nicht, wenn arglistige Täuschung vorliegt. Die muss man ihm zwar nachweisen, aber es wird nicht leichter, wenn ihr jetzt Zeit verstreichen lasst. Deshalb ggf. gleich am Montag zuerst den Verkäufer und dann einen Anwalt anrufen. Oder umgekehrt.