08.05.2020, 08:18
Üblich sind fürs Abblendlicht von PKW 1 bis 1,2 % Neigung, es ist aber unterschiedlich und hängt vom Modell ab. Der Hersteller legt das fest. Fürs Fernlicht ist mir ebenfalls keine generelle Vorgabe bekannt, wobei sie i.d.R. ohnehin eine gemeinsame Einheit mit dem Abblendlicht bilden, und BMW gibt für die Mini-Zusatzfernscheinwerfer eine horizontale Ausrichtung vor (Scheinwerfer senkrecht bei Karosserie in Konstruktionslage). Das ist aber unkritisch, denn Fernlicht blendet sowieso, hier geht's ausschließlich um die bestmögliche Ausleuchtung, und wir haben es ja nicht mit einem Punktstrahler zu tun.
Es ist richtig, dass für Fern- und mehr noch für Abblendlicht eine möglichst hohe Anbringung von Vorteil ist, und selbstverständlich sollte, muss und darf dann die Neigung größer ausfallen. Da wir aber hier von Minis sprechen und nicht von LKW oder Geländefahrzeugen, haben wir keine große Wahl. Höher als vorm Grill ist nicht praktikabel. Und wenn ich das Bi-Xenon durch zwei LED-Zusatzfernscheinwerfer oben und zwei weitere unten ergänze, dann glaube ich kaum, dass es an Fahrbahnausleuchtung mangelt.
Welche Zahl an Einheiten zulässig ist habe ich gerade nicht auf dem Zettel. Das größere rechtliche Problem dabei wäre wohl, dass ich die Referenzzahlensumme von 100 überschreite. Mich halten aber eher die Kosten ab, da die Hella-LED-Fernlicht/TFL/Standlicht-Einbauscheinwerfer nochmals dasselbe kosten wie die LED-Fernscheinwerfer von Mini. Schließlich ist der Cooper primär nur unser Stadtmobil und auch kein Neuwagen mehr. Im Erstwagen habe ich Voll-LED-Licht für 2.000 € mit (für den Gegenverkehr) blendfreiem Permanentfernlicht, und da macht es auch Sinn. Es funktioniert übrigens hervorragend.
Es ist richtig, dass für Fern- und mehr noch für Abblendlicht eine möglichst hohe Anbringung von Vorteil ist, und selbstverständlich sollte, muss und darf dann die Neigung größer ausfallen. Da wir aber hier von Minis sprechen und nicht von LKW oder Geländefahrzeugen, haben wir keine große Wahl. Höher als vorm Grill ist nicht praktikabel. Und wenn ich das Bi-Xenon durch zwei LED-Zusatzfernscheinwerfer oben und zwei weitere unten ergänze, dann glaube ich kaum, dass es an Fahrbahnausleuchtung mangelt.
Welche Zahl an Einheiten zulässig ist habe ich gerade nicht auf dem Zettel. Das größere rechtliche Problem dabei wäre wohl, dass ich die Referenzzahlensumme von 100 überschreite. Mich halten aber eher die Kosten ab, da die Hella-LED-Fernlicht/TFL/Standlicht-Einbauscheinwerfer nochmals dasselbe kosten wie die LED-Fernscheinwerfer von Mini. Schließlich ist der Cooper primär nur unser Stadtmobil und auch kein Neuwagen mehr. Im Erstwagen habe ich Voll-LED-Licht für 2.000 € mit (für den Gegenverkehr) blendfreiem Permanentfernlicht, und da macht es auch Sinn. Es funktioniert übrigens hervorragend.